Kann man sofort aus seiner Wohnung ausziehen oder muss man sich an die kündigungsfrist halten?
Wie schon oben gefragt will ich wissen ob das geht Kurze info zur Wohnung Also ich bin erst seit drei wochen in dieser wohnung und mir sind nach einer zeit sachen aufgefallen die ich nicht in der Besichtungen gemerkt habe bzw nicht gemerkt haben kann damit will ich sagen das die wohnung gar nicht gut sprich z.b. das badezimmer röhre sind mit den nachbarn verbunden das heißt wenn die nachbarn die röhre verstompfen ist meins auch verstopft oder die tatsache das der vermieter noch keine Schüssel angebracht hat für mein TV Da sind noch mehr sachen und ich habe eine frist von 3 monaten und deswegen wollte wissen wenn ich meine kündige ich noch die 3 monate bleiben muss oder sofort ausziehen kann
Hoffe ich konnte das gut erklären
Danke
11 Antworten
Die Rohre müssen miteinander Verbunden sein. Wie sonst soll das Abwasser abfließen?
Hat dir der Vermieter zugesichert eine Sat-Schüssel anzubringen?
Gibt es Mängel so mußt Du diese dem Vermieter anzeigen. Sind die Mängel nicht unerheblich eventuell die Miete mindern, aber nicht außerordentlich kündigen.
Ausziehen kannst Du natürlich sofort.
Mußt aber form- und fristgerecht kündigen, sowie deine vertraglichen Pflichten bis zum Ende der Kündigungsfrist einhalten.
Du kannst sofort ausziehen, du musst aber die drei Monate bezahlen. Das wäre dann allerdings nur die Kaltmiete. Kündige deinen Versorgungsanschluss (Gas,Wasser,Strom).
Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Du hattest die Möglichkeit und genug Zeit dir die Wohnung anzusehen und etwaige Fragen zu stellen.
Du kannst über Ebay Kleinanzeigen versuchen einen Nachmieter zu finden.
Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens bis zum 03.11.2016 vorliegen. Hier zählt nicht das Absendedatum als 03.11.2016. Bring es am besten persönlich vorbei und lass dir eine kopie machen die ee unterschreibt
Das stimmt. Jedoch übersteigen die Kosten für Heizung und Wasser bei weiten denen für den Hauswart (wenn es überhaupt einen gibt) u.s.w.
Schon klar, der Mieter muss trotzdem die Warmmiete zahlen.
Ausziehen kannst du jederzeit - es besteht keine Wohnpflicht in einer gemieteten Wohnung wenn du selbst bezahlst und du keiner "Residenzpflicht" unterliegst.
Je nach Sachlage könnte ein Sonderkündigungsrecht greifen - -aber
die Miete muss bis zur Wirksamkeit der Kündigung bezahlt werden.
Viel Spaß wenn er Sozialleistung bezieht. Das wird eine Freude
genau das ist ja nicht klar ..... als freier Selbstzahler hat er nur einen finanziellen Verlust
Ausziehen kannst du immer sofort, dich kann keiner zwingen irgendwo zu wohnen oder das du dich irgendwo aufhältst. (Außer Gefängnis😂) Aber zahlen musste die Wohnung natürlich noch die 3 Monate. Aber bei bestimmten Sachen kannste wenigstens mietminderung machen. Und manche Dinge sind unzumutbar. Also mache vom recht der mietminderung Gebrauch.
Ausziehen kannst du sofort, Miete musst du trotzdem bis zum Ablauf der KF zahlen. Falls der MV befristet ist oder ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde, könnten da u. U. weit mehr als drei Monate zu Buche stehen.
Nein, die Warmmiete. Es gibt auch Betriebskosten, die keinem direkten Verbrauch unterliegen (Versicherungen, Grundsteuer, Müllgebühren, Hauswart, etc.).