Kann man sofort aus seiner Wohnung ausziehen oder muss man sich an die kündigungsfrist halten?

11 Antworten

Die Rohre müssen miteinander Verbunden sein. Wie sonst soll das Abwasser abfließen?

Hat dir der Vermieter zugesichert eine Sat-Schüssel anzubringen?

Gibt es Mängel so mußt Du diese dem Vermieter anzeigen. Sind die Mängel nicht unerheblich eventuell die Miete mindern, aber nicht außerordentlich kündigen.

Ausziehen kannst Du natürlich sofort.

Mußt aber form- und fristgerecht kündigen, sowie deine vertraglichen Pflichten bis zum Ende der Kündigungsfrist einhalten.

Du kannst sofort ausziehen, du musst aber die drei Monate bezahlen. Das wäre dann allerdings nur die Kaltmiete. Kündige deinen Versorgungsanschluss (Gas,Wasser,Strom).

Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Du hattest die Möglichkeit und genug Zeit dir die Wohnung anzusehen und etwaige Fragen zu stellen.

Du kannst über Ebay Kleinanzeigen versuchen einen Nachmieter zu finden.

Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens bis zum 03.11.2016 vorliegen. Hier zählt nicht das Absendedatum als 03.11.2016. Bring es am besten persönlich vorbei und lass dir eine kopie machen die ee unterschreibt

ChristianLE  26.10.2016, 08:17

 Das wäre dann allerdings nur die Kaltmiete.

 

Nein, die Warmmiete. Es gibt auch Betriebskosten, die keinem direkten Verbrauch unterliegen (Versicherungen, Grundsteuer, Müllgebühren, Hauswart, etc.).

Guzman87  26.10.2016, 11:58
@ChristianLE

Das stimmt. Jedoch übersteigen die Kosten für Heizung und Wasser bei weiten denen für den Hauswart (wenn es überhaupt einen gibt) u.s.w.

ChristianLE  07.11.2016, 08:36
@Guzman87

Schon klar, der Mieter muss trotzdem die Warmmiete zahlen.

Ausziehen kannst du jederzeit - es besteht keine Wohnpflicht in einer gemieteten Wohnung wenn du selbst bezahlst und du keiner "Residenzpflicht" unterliegst. 

Je nach Sachlage könnte ein Sonderkündigungsrecht greifen - -aber 

 die Miete muss bis zur Wirksamkeit  der Kündigung bezahlt werden.

Guzman87  26.10.2016, 01:37

Viel Spaß wenn er Sozialleistung bezieht. Das wird eine Freude 

EdnaImmers  26.10.2016, 01:43
@Guzman87

genau das ist ja nicht klar ..... als freier Selbstzahler hat er nur einen finanziellen Verlust 

Ausziehen kannst du immer sofort, dich kann keiner zwingen irgendwo zu wohnen oder das du dich irgendwo aufhältst. (Außer Gefängnis😂) Aber zahlen musste die Wohnung natürlich noch die 3 Monate. Aber bei bestimmten Sachen kannste wenigstens mietminderung machen. Und manche Dinge sind unzumutbar. Also mache vom recht der mietminderung Gebrauch. 

Ausziehen kannst du sofort, Miete musst du trotzdem bis zum Ablauf der KF zahlen. Falls der MV befristet ist oder ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde, könnten da u. U. weit mehr als drei Monate zu Buche stehen.