Kann man rechtlich gegen Klarna vorgehen...?
Hallo und zwar habe ich folgendes Problem:
Ich habe vor einigen Jahren etwas über Klarna (zwecks Ratenkauf) gekauft konnte dann nach einiger Zeit eine Rate nicht begleichen weshalb dann alles an das "Ident Inkasso" ging. Kurz Zeit später ging es dann an das nächste Inkassounternehmen (Alektum Inkasso) wo man sich dann einig wurde und der noch fällig Betrag gezahlt wurde. Klarna hatte in der Zeit dann auch einen Schufaeintrag gemacht.
Nun zu meinem eigentlichen Problem:
Der offene Betrag wurde im November 2016 getilgt bei Klarna führt aber kein Weg hin jetzt den Schufaeintrag zu löschen bzw einen Vermerk zu machen das der Fall erledigt ist was auch vollkommen ausreichend wäre.
Nun meine Fragen kann man da irgendwie rechtlich vorgehen? Eine Verbindung zur Rechtsabteilung von Klarna kann auch nicht hergestellt werden. Am Telefon werde ich seit Wochen nur vertröstet etwas Geduld zu haben..
4 Antworten
Nein, dagegen kannst Du rechtlich nicht vorgehen. Ich habe auch schon Sachen bestellt, wo über Klarna der Betrag eingezogen wurde. Da steht ganz klar in den allg. Geschäftsbedingungen, dass man die Raten pünktlich zu zahlen hat.
Das ist überall so, zahlt man nicht, geht das an ein Inkassounternehmen. Klarna arbeitet ledigllich für den betreffenden Lieferanten, ist also beauftragt von denen, sich um die Zahlungseingänge und Abrechnungen zu kümmern. Die können nichts dafür, dass Schufa-Einträge erst nach Jahren gelöscht werden.
lg Lilo
nein.
außerdem hat klarna damit nichts zu schaffen
du musst dich an die schufa wenden
Wenn die Forderung beglichen wurde, teile das der SCHUFA mit.
Nein und das zu Recht.
Entweder nichts kaufen was man sich nicht leisten kann oder mit den Konsequenzen leben