Kann man ohne Beweise in den Knast?

5 Antworten

Hat er einen Beweis für den "Diebstahl"?

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:21

Nein da die sachen noch auf dem Grundstück waren

Hi BaluTheBlackCat,

ich versteh den Sachverhalt nicht ganz ....?

Ihr seid in einer Werkstatt gewesen, um etwas zu kaufen oder auszuleihen und dann? Habt ihr die Sachen mitgenommen oder was? Ich verstehs nicht ganz...

Lg kruemel;-)

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:28

Nein wir wollten die Sachen kaufen. Nur der Chef hat uns gesagt das sie jtz Mittagspause haben und wir die Sachen vor das Tor stellen können. Das haben wir ja dann auch gemacht. Und wir haben ja auch gesagt wir kaufen die Sachen dann nach der Mittagspause wenn sie wieder da sind...Ich bin schon auf Bewerung und würde mir das nicht antun...

PS: Der Chef hat es auf mich abgesehen da ich mal mit seiner Tochter zusammen war....

kruemel84  05.10.2016, 12:29
@BaluTheBlackCat

Um welche "Sachen" bzw. Wert ging es denn?

Weswegen hast du denn Bewährung?

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:34
@kruemel84

Um ein Lenkrad, Reifen, Türgriffe fürs Auto, Felgen und so weiter. Sind alles gebrauchte Sachen. 

Ich bin auf bewerung da ich mit Drogen etwas zutun gehabt habe....(Vor 5 Jahren)

Waren die Sache noch auf dem Grundstück der Firma? In die U Haft kann man ohne  Beweise kommen. Wenn die Aussagen so auseinander klaffen ist es naheliegend, dass der Richter denen glaubt. Von Vorstrafen oder nicht hängt es auch ab. 

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:20

Ja die waren noch auf dem Grundstück und ich hab echt mega schiss da ich schon auf bewerung bin..

brido  05.10.2016, 12:21
@BaluTheBlackCat

Dann wird der Richter eher den Anderen glauben,  komische Geschichte, auf Bewährung kann man sich sowas nicht leisten. 

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:25
@brido

Ich weiß und deswegen hab ich ja auch nichts gemacht

Nur für das "stehlen wollen" kann niemand verurteilt werden.

Interessanter wird die Frage an einer anderen Stelle. Der Diebstahl gilt als begangen, wenn das Diebesgut widerrechtlich aus dem Herrschaftsbereich des Eigentümers gebracht wird. 

Was verstehst du mit "vor das Tor gelegt"? Ich meine, Sachen die man mitnehmen und kaufen will, legt man nicht vor das Tor sondern irgendwo anders hin.

Irgendwie habe ich das Gefühl, du erzählst uns hier nur die halbe Geschichte.

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:31

Also, wir wollten die Sachen kaufen. Nur der Chef hat uns gesagt das sie jtz Mittagspause haben und wir die Sachen vor das Tor stellen können. Das haben wir ja dann auch gemacht. Und wir haben ja auch gesagt wir kaufen die Sachen dann nach der Mittagspause wenn sie wieder da sind...Und danach war die Polizei da als wir zurück kamen. Der Polizist hat selber zu uns gesagt dss der Chef nicht ganz normal ist und sowiesobin schon auf Bewerung und würde mir das nicht antun...

PS: Der Chef hat es auf mich abgesehen da ich mal mit seiner Tochter zusammen war....

Interesierter  05.10.2016, 12:34
@BaluTheBlackCat

Wenn ihr die Sachen mit Einverständnis des Chefs zur späteren Abholung auf dem Gelände der Werkstatt im offenen Sichtbereich deponiert habt, sollte dabei nichts rüberkommen.

Nur verstehe ich nicht, dass das überhaupt zur Verhandlung kommt. In diesem Fall hätte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen längst eingestellt.

Irgendwie stimmt da was nicht.

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:37
@Interesierter

Das hab ich auch dem Richter gesagt das normal das Gericht eingestellt werden müsste da sie keine Beweise haben. Bei der ersten verhandlung war keiner da also nicht ma der Chef weil er wusste das wir nichts gestohlen haben...Dieser Typ ist einfach komisch.

Interesierter  05.10.2016, 12:48
@BaluTheBlackCat

Sorry, aber an der Geschichte stimmt so einiges nicht.

1. Was sagt dein Verteidiger dazu? Der müsste doch hier aktiv werden.

2. Der Chef wäre doch sicherlich ein wichtiger Zeuge. Deswegen wäre er auch sicherlich vorgeladen gewesen. Dennoch war er nicht da? Wirklich komisch.

3. Alle wichtigen Personen werden zum Gerichtstermin vorgeladen und erscheinen auch in aller Regel. (von wegen "keiner da")

Ich habe mir zur Gewohnheit gemacht, 2x nachzupicken. Wer mir bis dahin nicht die Wahrheit sagt, der braucht keinen Rat. In diesem Sinne werde ich mir hier verabschieden.

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 13:01
@Interesierter

Ich hab die Wahrheit gesagt...

Wie schon erwähnt. Wir haben nichts gestohlen oder sonst der gleichen.

Der Chef selber ist zur ersten GV nicht gekommen und die Zeugen (waren nur zwei) haben ebenfalls gesagt das wir nichts gestohlen haben.

Der Chef selber ist heute bei der GV dabei da der Richter ihn drauf aufmerksam gemacht hat das er so nicht weiter kommt wenn er nicht zur GV kommt.

Die zweite verhandlung ist ja nur wegen dem Chef da er nicht bei der ersten dabei war.

Er hat keine Beweise und seine Kollegen haben auch ausgesagt das er lügt da sie uns ja auch gesehn haben das wir nix mitgenommen oder sonst was haben. 

Ohne Beweise oder Zeugen ist es im Zweifel Normalerweise für den Angeklagten. Bin kein Experte

BaluTheBlackCat 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 12:23

Ja der Richter hat uns ja auch gelaubt :0