Kann man nach Kündigung früher aufhören zu arbeiten?

11 Antworten

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Gekündigte Mitarbeiter, die solche Probleme haben, werden von anständigen Arbeitgebern "freigestellt". Heißt: Sie müssen nicht mehr kommen, erhalten aber bis zum Kündigungstermin Gehalt. 

Große Firma: Personalabteilung. Fall schildern und um Freistellung bitten.

Kleine Firma: Sofortigen Austritt bei Gehaltsverzicht vorschlagen, jedoch nicht unerwähnt lassen, dass eine Freistellung anständig gewesen wäre. 

Einfach so.. geht nicht.

Aber.. Du gehst zu Deinem Hausarzt, erklärst dem,w as los ist.. und dann schreibt er Dich sicherlich krank, wenn er das ebenso einschätzt wie Du.

Es ist schade, dass Deine Kollegen so sind.. aber versuch, das innerlich auf Abstand zu halten. Die sind doof, nicht Du, weil Du kündigst und zuverlässig bis zum letzten Tag arbeiten willst.

Leider ist das gar nicht so selten. Und das wissen Ärzte auch.

Wenn die genügend Zeit haben, bist Du dann passened zum Vertragsende so was von platt.. das ist nicht gut.

Trau Dich, red mit einem Doc.

Alles Gute für Dich!

Es gibt eine Möglichkeit: Das ist unbezahlter Urlaub.

Grundsätzlich gilt Geld gegen Arbeit. Soll heissen, dass du für die Zeit, die du arbeitest, auch deinen Lohn bekommst.

Willst du früher gehen, bekommst du für die nicht geleistete Arbeitszeit eben keinen Lohne.

Von einer Krankmeldung ohne tatsächliche Krankheit würde ich abraten. Das ist definitiv Betrug und damit eine Straftat. Du würdest bei der Aktion auch deinen behandelnden Arzt mit reinziehen.

Hast du noch Urlaub oder Überstunden? Diese kannst du selbstverständlich noch nehmen.

SiViHa72  16.03.2017, 12:08

"Ich bin wirklich fertig und kann kaum noch schlafen."

Das ist Psychoterror und auch auf so was kann ein Arzt ruhigen Gewissens eine AU geben, da es diese absolut rechtfertigt.

Interesierter  16.03.2017, 12:17
@SiViHa72

Seltsam, dass heute sooo viele Menschen während der Kündigungsfrist aus heiterem Himmel psychische Probleme bekommen, die dann nach Ablauf der Kündigungsfrist durch Spontanheilung wieder ganz von selbst verschwinden.

Sorry, aber dieses Verhalten ist einfach nicht anständig und dürfte sich dann auch im Arbeitszeugnis widerspiegeln.

Lilly871 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 12:26
@Interesierter

Ich möchte ja nicht einfach krank machen, darum frage ich nach anderen Möglichkeiten.

Den Restaulaub bekomme ich nicht ebensowenig eine Freistellung da die Dame die mich erstetzt erst im April anfängt.

Es ist aber wirklich furchtbar hier und ich habe langsam keine Kraft mehr.

Selbst wehren bringt mich nicht weiter.

Interesierter  16.03.2017, 12:33
@Lilly871

Wenn du noch Resturlaub hast, dann nimmst du ihn einfach. Dieser steht dir zu und der Arbeitgeber kann diesen nur aus wichtigem Grund verweigern. Die Einarbeitung einer neuen Kollegin ist kein Grund für die Verweigerung des Urlaubs.

Rechne dir aus, wie viele Tage du noch hast, welches dein letzter Tag ist und teile dies dem Arbeitgeber 2 Tage vor deinem letzten Tag schriftlich mit.

Dann feierst du deinen Urlaub ab und gut.

Die Kollegin, die dich nach deinem Rauswurf ersetzen soll, sollst du einlernen? Sorry, dein Chef hat einen an der Waffel!

Hast du schonmal über eine Kündigungsschutzklage nachgedacht? Bis Dienstag hättest du noch Zeit.

Familiengerd  16.03.2017, 13:26
@Interesierter

Dein Hinweis in Zusammenhang mit unberechtigter Krankschreibung ist ja nicht verkehrt. Die von der Fragestellerin geschilderten Auswirkungen der Behandlung am Arbeitsplatz machen diese Möglichkeit aber trotzdem durchaus überlegenswert.

Da ist dann Deine Bemerkung "Seltsam, dass heute sooo viele Menschen während der Kündigungsfrist aus heiterem Himmel psychische Probleme bekommen [...]." nicht gerade angebracht, insbesondere, weil eine Kündigung mit den damit oft verbundenen Verhaltensänderungen am Arbeitsplatz und der häufig unsicheren Lebenssituation durchaus zu psychischen und/oder psychosomatischen Beeinträchtigungen führen kann.

Und der Hinweis "Wenn du noch Resturlaub hast, dann nimmst du ihn einfach." geht auch fehle, weil man Urlaub nicht "einfach so" nehmen kann. Wenn die Fragestellerin das täte, könnte sie auch gleich unentschuldigt zuhause bleiben, weil eine (dann erlaubte) fristlose Kündigung die wahrscheinliche Folge wäre.

Interesierter  16.03.2017, 21:09
@Familiengerd

Schau dir die Antworten hier mal durch. Da ist diese "Möglichkeit" mehrfach genannt. 

Wenn du dich im realen Arbeitsleben auskennst, dann weisst du, dass während der Kündigungsfrist regelmässige Epedemien ausbrechen. Der Krankenstand geht da ganz einfach auf rund 50 % hoch. Deswegen ist dieser Hinweis nicht aus der Luft gegriffen.

Im Übrigen kann beantragter Urlaub nur dann verwehrt werden, wenn schwerwiegende betriebliche Interessen dagegenstünden. Die Einarbeitung einer neuen Kollegin gehört hier eindeutig nicht dazu. Der Arbeitgeber kann hier nicht nach billigem Ermessen handeln. 

Urlaub nehmen und zuhause bleiben ist eben nicht das selbe, wie unentschuldigt fehlen. Steht aber genau so auch schon in meinem vorigen Beitrag. 

Familiengerd  16.03.2017, 22:30
@Interesierter

Schau dir die Antworten hier mal durch. Da ist diese "Möglichkeit" mehrfach genannt. 

Ja und??

Ändert das etwas an meiner Aussage, das solche Kündigungssituationen und ihre Auswirkungen am Arbeitsplatz (wie hier beschreiben) durchaus die Gesundheit konkret beeinträchtigende und krankmachende Folgen haben kann?!?!

Im Übrigen kann beantragter Urlaub nur dann verwehrt werden, [usw.] 

Das ist ja richtig. Aber habe ich das etwa bestritten??

Aber auch das ändert nichts daran, dass ein Urlaub nicht einfach "genommen" werden kann - wie unbegründet oder gar rechtswidrig eine Verwehrung auch sein mag!

Urlaub nehmen und zuhause bleiben ist eben nicht das selbe, wie unentschuldigt fehlen.

Da habe ich ebenfalls nicht behauptet, dass es "dasselbe" sei - nur darauf verwiesen, dass die mögliche Konsequenz dieselbe sein könnte!

Interesierter  16.03.2017, 22:34
@Familiengerd

Was soll das Geeiere? Der FS hat Anspruch auf Urlaub und es gibt keinen Grund, aus dem der AG diesen zu verwehren, berechtigt wäre. 

Deswegen steht es dem FS frei, diesen Urlaub zu beantragen und anzutreten. 

"Sich krankschreiben lassen" ist eine eindeutige Formulierung. Ist der FS krank, dann bekommt er vom Arzt eine AU-Bescheinigung. Ist er nicht krankt, hat er zu arbeiten. 

Reicht er Urlaub ein, ist ihm dieser zu gewähren. Wird er nicht gewährt und er nimmt ihn trotzdem, würde jedes Gericht in D diese Kündigung verwerfen. 

Familiengerd  16.03.2017, 23:22
@Interesierter

Drück Dich präzise aus und rede nicht von "Urlaub nehmen", wenn Du "Urlaub beantragen" meinst - dann gibt es auch kein "Geeiere".

Du bist ja wohl lange genug in einem solchen Forum, in dem es ums Arbeitsrecht geht, um zu wissen, dass man nicht irgendetwas sagen, aber etwas Anderes meinen kann, sondern dass es um präzises Ausdrücken geht!

Worum es hier geht und was ich ausdrücken will, habe ich ja wohl deutlich genug formuliert.

Wird er nicht gewährt und er nimmt ihn trotzdem, würde jedes Gericht in D diese Kündigung verwerfen.

Aha! Da dürftest Du aber der Einzige sein, der da "sicher" ist. Dann kennst Du wohl auch nicht das berechtigte Sprichwort, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sei!

Der FS hat Anspruch auf Urlaub und es gibt keinen Grund, aus dem der AG diesen zu verwehren, berechtigt wäre. 

Zum wiederholten Male: Wer bestreitet das?

'Sich krankschreiben lassen' ist eine eindeutige Formulierung.

Das ist lediglich Deine Meinung, weil es etliche gibt, die damit eine unberechtigte Krankschreibung verbinden ... Wenn ich eine Grippe hätte, würde ich zum Arzt gehen und mich auch "krankschreiben lassen" - und zwar berechtigt -, ohne dass das etwas mit Deiner "eindeutigen Formulierung" zu tun hätte!

Du solltest Dich - wie schon des Öfteren und auch wenn Du Dich in Rechtsfragen auskennst - mehr an konkrete Fakten halten, als an die Interpretation von Aussagen und Formulierungen, die Du für "eindeutig" hältst!

Aber sei es drum ...

Hast Du Resturlaub aus dem alten Jahr? Hast Du die erarbeiteten Urlaubstage schon aufgebraucht?

Ansonsten musst Du wohl bis zum Schluss hin. Und ich persönlich würde denen auch gar nicht den Erfolg gönnen, Dich fertig gemacht zu haben, so schwer es auch ist. Es sind nur noch 10 Tage!

Lilly871 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 12:35

Der Resturlaub wird ausgezahlt, da die Dame die mich ersetzt erst im April anfängt.

ohwehohach  16.03.2017, 12:36
@Lilly871

Also ich würde es denen richtig zeigen: Pünktlich kommen, pünktlich gehen, pünktlich Pause machen. Bis zum Schluss.

Familiengerd  16.03.2017, 13:30
@Lilly871

Was spricht gegen eine Urlaubsgenehmigung, wenn das Arbeitsverhältnis am 31.03. endet und die Nachfolgerin am 01.04. erst anfängt??

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du eine Kündigung akzeptierst. Die Stelle wird offensichtlich neu besetzt, daher ist eine betriebsbedingte Kündigung auszuschließen. Mit welcher begründung wurde dir denn gekündigt. Ich würde eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen und so wenigstens eine Abfindung zu erstreiten.

Lilly871 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 16:04

Darum geht es mir  hier nicht.

Wie oder warum ist nicht das Thema.

Mir geht es wirklich nur um eine Möglichkeit früher zu gehen.