Kann man Müll-Diebstahl als Diebstahl bezeichnen?
Wenn ein Supermarkt ihre Lebensmittel in den Müll wirft und jemand anderes sich dann den Müll wieder herausholt, kann man das dann als Diebstahl bezeichnen?
Also bei den Lebensmittel handelt es sich um noch genießbare Lebensmittel und die Menschen die das herausholen wollen zeigen, wie verschwenderisch wir sind.
Kann man das als Diebstahl bezeichnen, also gehört der Müll noch dem Supermarkt oder nicht ?
8 Antworten
Ich sehe es mehr so, daß diejenigen, die so etwas als Diebstahl bezeichen, solche sind, die besonders heftig ihre Mißgunst ausleben und es nicht ertragen können, wenn andere eine Chance nutzen, um eine bestehende Notlage abzumildern.
Allenfalls betrachte ich das Argument als berechtigt, wenn jemand sagt, daß die Wegnahme von in den Müll entsorgten Lebensmitteln ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellt.
Gefahrengut wird gesondert gesammelt!
Der eigene "Kühlschrank" wäre Gefahrengut, nach Rückkehr aus dem ausgedehnteren Urlaub.
" In Deutschland wird Abfall, der in entsprechenden Behältern auf privaten Grundstücken wie zum Beispiel Supermärkten oder Fabriken gesammelt und den kommunalen und privaten Städtereinigungsbetrieben zur Entsorgung bereitgestellt wird, nach dem Abfallrecht bis zur Abholung dem Eigentum des Wegwerfers bzw. Grundstückseigentümers zugerechnet. Beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht sein, wenn der Grundstückseigner Strafantrag stellt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Containern#Deutschland
Alles klar?
Der Müll gehört noch dem Supermarkt, nach der Abholung dem Entsorgungsunternehmen. Der Grund dafür ist, dass beide rechtlich für den Müll verantwortlich sind.
Du hast kein Recht auf Verantwortung, wenn Du solchen Unfug schreibst. ^^
Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn er nur von gerigem Wert ist
§ 242 StgB: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Derselbe WILLE (Supermarkthändler), der über Verzicht auf Eigentumsanspruch befindet, befindet auch über Hausverbot ausgesprochen gegen unerwünschte Störenfriede. (Hausfriedensbruch StGB §123)
Ein gewaltiger Unterschied, ob jemand eindringt zwecks Diebstahl von Wertsachen, oder friedfertig in Müllcontainern nach herrenlosen Sachen sucht.
Der Mülltonne Inhalt ist kein Beutewert, sondern Geschenk des Himmels!
<Verblendung-Verleitung-Verhetzung - politisch kriminalisiert>
Presse auch befangen
Wegwerfmüll ist wertlos, der Begriff Müll steht für wertlos. wertlos steht für Besitz (Sache ohne Wert), über welchem der immaterielle Wert "Rechtsanspruch" herrscht. siehe Eigentumsrecht!
Übergabe an Mülltonne ist Willensbekundung auf Rechtsanspruch zu verzichten. Die Sache wird herrenlos nach BGB §958
Herrenlos herumliegende Sache bedeutet nicht zwangsmässig dass jemand nicht einen Rechtsanspruch hat. Ausschliesslich die Mülltonne als solches Objekt benannt zeigt diesen "Verzicht auf Rechtsanspruch" an.
Die Sache in der Mülltonne ist herrenlos (BGB §958)
Gehst Du am öffentlichen Mülleimer vorbei, wirfst deine Pfandflasche oder Aludose rein, gibst Du damit deinen Rechtsanspruch auf.
Anders als ein Aufbewahrungsbehälter "Rechtsanspruch behalten" ist die Mülltonne gegen aussen für alle erkennbar ein "Ausscheidungsbehälter"!
Mülltonne ist "zurück in die Umwelt", manchmal überquellen sie auch. Umweltverschmutzung in der Mülltonne gesammelt!
Mülltonneninhalt ist gegen aussen sichtbar "Verzicht auf Rechtsanspruch", herrenlos nach BGB §958. Eine Entscheidung von Willen (juristisch relevant) Recht an der Sache zu behalten oder aufzugeben durch Übergabe in die Mülltonne.
Wollte man die im Verkaufsgeschäft wertlos gewordene Sache als Eigentum aufbewahren, müsste man einen anderen Behälter wählen. Eigentum sichert man in aller Regel hinter verschlossenen Türen.
Ohne Rechtsanspruch auch kein Klagerecht auf Diebstahl!
Falschbeschuldigung!