Kann man mit 16/17 in den Knast?
Siehe oben. Sehr schwerE Verbrechen wie KörperVerletzung und Diebstahl.
6 Antworten
Ist möglich, da man ab 14 strafmündig ist und somit zwar nach dem Jugendstrafrecht betraft wird, was aber eine Haftstrafe bei schweren Delikten nicht ausschließt.
Stafmündig ab 14, Verurteilung unter Jugendstrafrecht bis 18; maximal 10 Jahre Gefägnis
Also: Ja und das ist auch gut so!
Die ist mitnichten Quatsch, ich habe lediglich vom Usus geredet& es unterlassen auf die Feinheiten hinzuweisen. Natürlich kann bei Heranwachsen entweder das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht zur Verurteilung herangezogen werden, das ist seine Sache. Aber da dies für den Fragesteller wohl keine Relevanz hatte, habe ich das nicht gesondert erwähnt.
Bei sowas wie körperverletzung hoffentlich JA! Mit 14 ist man Strafmündig. Wenn es sehr extrem ist, dann kommt man in den Jugendknast!
Körperverletzung ist leider Gottes ein Bagatelldelikt...
Kann man (in den Jugend Knast)!
Ja gibts.
Was hast denn angestellt?
Nicht ich... Was bedeutet Jugendknast?
Ein Knast für die Jugend.
Das ist quatsch was Sie da reden...
Das Jugendstrafrecht kann bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres zur Anwendung gebracht werden