Knast ps4
Hey dürfte man im Knast ps4 spielen? Nein ich will kein verbrechen begehen intressiert mich nur
5 Antworten
Ja klar darfst du dort mit deiner Ps4 Spiel rund um die Uhr spielen solange du willst natürlich bekommst du auch einen schönen großen Fernsehr zu zocken dazu selbstverständlich bekommst du dort auch immer die neusten Spiele gratis aber nicht nur das du hast natürlich auch noch Zimmerservice oder eine Luxiöries schöne Zelle
Nein ! Es soll ein Strafe sein und man soll kein zusätzlichen Zeitvertreib haben aber die meisten Gefängnisse in Deutschland haben Kicker usw aber man darf auch nur zu vorgeschriebenen Zeiten spielen.
Auch das ist Quatsch!
Hallo Nils!
Da der Strafvollzug Ländersache ist, spreche ich hier von der Rechtslage in Niedersachsen, die aber im Rest der Republik ähnlich sein dürfte.
Die Rechtsgrundlage ist in Niedersachsen § 67 Abs. 1 NJVollzG:
Die oder der Gefangene darf mit Erlaubnis der Vollzugsbehörde in angemessenem Umfang sonstige Geräte der Informations- und Unterhaltungselektronik, Bücher sowie andere Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung besitzen.
**Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Erreichung des Vollzugszieles nach § 5 Satz 1 oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde. ***
Die Erlaubnis kann unter den Voraussetzungen des Satzes 2 widerrufen werden.
Spielekonsolen im Allgemeinen fallen unter diesen Paragraphen. TV Geräte sind übrigend in der Regel ebenfalls erlaubt, fallen aber unter § 66 NJVollzG.
Die Beurteilung, was genehmigt wird oder nicht, leigt also im Ermessen der Vollzugsbehörde. Zu füllen sind die unbestimmten Rechtsbegriffe Sicherheit oder Ordnung mit dem Unterbegriff des angemessenen Umfangs.
Sicherheit meint einerseits die Sicherstellung der Inhaftierung, also das Verhindern von Ausbrüchen oder Entweichungen als äußere Sicherheit; andererseits die Abwendung für Gefahren für Personen und Sachen in der Anstalt als innere Sicherheit. Ordnung ist das gesetzmäßige, geordnete Zusammenleben zwischen einer Vielzahl von Gefangenen und Bediensteten unter den beschränkten Verhältnissen der betreffenden JVA.
Welche Konsolen erlaubt sind und welche nicht, wird also nur dadurch beschränkt.
Es wird davon ausgegangen, dass die PS 4 durch die vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten und die Möglichkeit z.B. Speicher auszulesen und die Daten wiederzugeben eine Gefahr für die äußere Sicherheit darstellt, da so auf kleinstem Raum z.B. Fluchtpläne oder geheime Briefe mit Anweisungen zu Drogenlieferungen etc. übermittelt werden könnten. Dies würde als weitere Voraussetzung auch das Erreichen des Vollzugsziels gefährden, da ein Leben ohne Straftaten erlernt werden soll.
Die Ordnung ist alleine schon wegen des beachtlichen Wertes gestört, da solch hohe Werte zum Handeln damit einladen und der Gefangene als Besitzer der PS 4 sich somit erpressbar macht.
Zugelassen sind nach meinem Kenntnisstand der Gamecube, die Wii Mini und die PS 1. Hier sind die Möglichkeiten, Speicher auszulesen nicht gegeben, die Spiele müssen von einem durch die Anstalt vermittelten Händler bezogen werden und können nicht mit eingebracht werden.
Ich hoffe, Deine Frage ausführlich beantwortet zu haben. Sollte etwas unklar sein, kannst Du gerne kommentieren. Ich gebe dann gerne weiter Auskunft!
LG derChristian
PS 4 nein; PS 1, ja
Liebe Grüße
In Niedersachsen, Du hast richtig gelesen, PS 1. Liebe Grüße
Nein, darf man nicht. Das Gefängnis ist ja kein Ort an dem man sich mit irgendwelchen Elektroniksachen vergnügt...
Quatsch!
Ähhh?