Kann man mit 16 Jahren in den Knast landen, wenn die tat sehr schwerwiegend ist?

13 Antworten

Hallo FloCash,

das Gesetz sagt bezüglich Deiner Frage folgendes:

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§ 5 JGG - Die Folgen der Jugendstraftat

(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden.

(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.

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Jugendstrafe

§ 17 JGG - Form und Voraussetzungen

(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.

(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist

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§ 18 JGG - Dauer der Jugendstrafe

(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

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Im Klartext. Auch ein Jugendlicher kann zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Der Jugendliche muss aber nicht in den Strafvollzug für Erwachsene, sondern er sitzt seine Strafe in einer für Jugendliche vorgesehenen Einrichtung ab.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja, dafür gibt's den Jugendknast. Aber oft werden Sozialstunden vergeben. Sei denn, dass du vor bestraft bist.

Klaro,ab 14 ist man strafmündig hier in Deutschland und kann in eine Jugendvollzugsanstalt Strafen absitzen.Eine Haftstrafe ist selbst ab 14 von einem Jugendarrrest zu unterscheiden.

Kommt zwar darauf an wo du dich befindest, aber mit 16 ist es eindeutig JA.

Kommt ganz drauf an was du gemacht hast aber wenn es wirklich so schlimm ist dann kommst du höchstwahrscheinlich in den Jugendknast