Kann man Mahngebühren steuerlich als Privatperson absetzten?
Hallo,
Ich bin gerade über meine Steuer-Abklärung und muss hierfür meine Schulgebühren aus dem letzten Jahr bei meinem Steuerberater abgeben. Letztes Jahr hatte ich aufgrund von Zahlungsunfähigkeit viele Mahngebühren, deshalb meine Frage: "Mahngebühren miteinreichen oder einfach wie viel der Lehrgang gekostet hat ?"
Vielen Dank im vorraus
2 Antworten
Sofern die Mahngebühren mit abzugsfähigen Aufwendungen zusammenhängen, sind sie ebenfalls abzugsfähig.
Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG umfasst nur die in einem Strafverfahren festgesetzten Strafen. Auch das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG gilt nur für Straf- und Bußgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde festgesetzt worden sind. Übliche Mahngebühren, die bei verspäteter Zahlung anfallen, werden vom Leistungsanbieter oder einem Inkassobüro festgesetzt und fallen daher nicht unter die vorgenannten Vorschriften.
Du kannst es versuchen, aber es falsch. Mahngebühren sind eine Strafe (wie für falsches Parken), gelten nicht als zwangsläufig und mindern deshalb nicht das Einkommen.
Die Antwort ist in mehrfacher Hinsicht leider falsch.
Mahngebühren sind nicht mit einer Strafe für Falschparken gleichzusetzen. Letztere wird von einer Behörde festgesetzt und fällt unter das Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG. Bei den übrigen Einkunftsarten wären die Aufwendungen m. E. schon nicht durch die Einkunftserzielung veranlasst.
Der Begriff der Zwangsläufigkeit ist im Einkommensteuerrecht nur für die Beurteilung als außergewöhnliche Belastung relevant. Bei Betriebsausgaben und Werbungskosten kommt es nicht darauf an, ob sie "zwangsläufig" entstanden sind, hier wird einzig auf den Veranlassungszusammenhang abgestellt.