Kann man legal durch das einwohnermeldeamt oÄ. herausfinden wer früher in einer Wohnung gewohnt hat?

6 Antworten

Das kannst du mit Sicherheit nicht über das Einwohnermeldeamt erfragen <--------> Datenschutz.

Aber die Jahre 1996 - 2000 liegen doch nicht solange zurück. Mit Freundlichkeit und etwas Fingerspitzengefühl, könntest du Menschen befragen, welche zu dieser Zeit bereits in oder in der Nähe dieser Wohnung - des Wohnhauses - gelebt haben.

Auf diese Weise kannst du sehr vieles ausfindig machen, wenn du auf die richtigen Leute triffst.

Entdeckung  27.02.2013, 17:16

Alte Adressbücher - Gemeinde - oder Telefonbücher könnten auch hilfreich sein.

NEIN! Einwohnermeldeämter könnten zwar sofort nachsehen und haben die Daten zur schnellen Verfügung, aber denen ist die herausgabe der Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Nur wenn die Justiz im rahmen von Fahndungsarbeiten recherchiert, sind die Kommunen auskunftspflichtig. Ach und intern darf das natürlich auch verwendet werden, zum Beispiel wenn das Ordnungsamt ein Knöllchen nicht bezahlt bekommt und der Falschparker nicht mehr am Meldeort auffindbar ist.

Das wird schwierig... Normalerweise kannst du von einem Einwohnermeldeamt eine Melderegisterauskunft über eine bestimmte Person verlangen. Musst dafür aber 8-10 € (je nach Bundesland unterschiedlich) bezahlen.

Aber Fragen kostet ja nichts. Vielleicht drückt dein zuständiges Einwohnermeldeamt ja ein Auge zu ;-) Probiers einfach mal...

Lschre78  27.02.2013, 08:38

Nee nee nee.... Das unterliegt dem Datenschutz und wenn es nicht um dich selbst geht oder DEIN HAUS, hast du keine Möglichkeiten, irgendwelche Meldeadressdaten zu erhalten... Nicht als Bürger.

Tiffy902  27.02.2013, 08:39
@Lschre78

Ich arbeite selber in einem Einwohnermeldeamt ;-)

helmutgerke  27.02.2013, 09:10
@Tiffy902

Ich arbeite selber in einem Einwohnermeldeamt

du hast ja nun nicht verraten, als was du dort beschäftigt bist.

Als Putzfrau kannst du natürlich ein Auge zudrücken, als Sachbearbeiterin darfst du nur Daten an Dritte bei Nachweis eines berechtigten Interesse herausgeben.

Wenn die SBin bist solltest du wissen, was du bzgl. Datenschutz unterschrieben hast.

Tiffy902  27.02.2013, 09:30
@helmutgerke

Ich arbeite natürlich als Fachangestellte dort!

Wie gesagt, es ist möglich Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen, man muss aber nachweisen können, dass man Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer ist.

Lieber helmutgerke: Klar habe ich die Datenschutzerklärung unterschrieben, aber ich behaupte doch nicht, dass jeder zum Einwohnermeldeamt dackeln kann und über jeden Auskunft erhält. Man braucht für alles eine Begründung und übereinstimmende Daten von Personen. Schau doch einfach mal bei Wikipedia nach ;-) http://de.wikipedia.org/wiki/Melderegisterauskunft

amdros  27.02.2013, 17:28
@Tiffy902

, man muss aber nachweisen können, dass man Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer ist.

Das geht aber absolut nicht aus der Frage hervor, daß es so ist!!

Kann man schon - aber ob die diese Information so einfach an jeden heraus geben oder heraus geben dürfen wage ich mal sehr stark zu bezweifeln. Immerhin geht es auch hier um Daten und deren Schutz.

Lschre78  27.02.2013, 08:37

Das nehmen die auch sehr ernst... Machen die nicht.

ich würde nachfragen, finde es durchaus legal, kann ja niemandem schaden. Wenn sie die Antwort verweigern, dann eben....dir kann nichts passieren. Man kann ja auch bei der Steuerverwaltung nach fragen, wie viel jemand versteuert, auch dies legal. (also wir in der Schweiz können es).