Kann man Kindesunterhalt ablehnen?
Hallo, Kann man den Kindesunterhalt ablehnen, wenn man beim Standesamt keinen Vater angegeben hat? Nur damit der Vater nichts mit dem Kind zutun haben kann?
Das Baby ist schon 3-4 wochen auf der Welt und ich habe noch nichts gehört vom Jugendamt, obwohl ich mich, vor der geburt, dort gemeldet habe, das ich der Vater sein könnte.
6 Antworten
Es KÖNNTE sein, dass die Mutter einen anderen Mann als Vater angegeben hat oder dass ein anderer die Vaterschaft anerkannt hat. Wenn sie verheiratet ist, wird z.B. erst mal der Ehemann als Vater angenommen.
Frag doch einfach dort nochmal nach!
Kindesunterhalt kann man nicht ablehnen. Wenn die Mutter absolut darauf verzichten will, soll sie den Kindesunterhalt dir wieder erstatten. Allerdings muss sie diesen Betrag als Einnahme anrechnen lassen (z. B. bei Wohngeld, Hartz IV, sonstiger Unterhalt usw.). Das Jugendamt muss darauf beharren, dass ein Vater ermittelt wird. Dass die Mutter einfach die Aussage verweigert, genügt nicht. Oder ist der Vater in einer kompletten Fußballmannschaft zu suchen, weil die Schwangerschaft nach einem gewonnen Spiel und anschließender Zechtour entstanden ist? Geh zum Jugendamt und schildere deine Situation. Es kann tatsächlich sein, dass die Mutter einen anderen Mann als Vater benannt hat, wie "Ravenfire" vermutet, aus welchen Gründen auch immer (Asylbewerber, zahlungskräftiger, Heirat mit ihm beabsichtigt). Oder ist derjenige tatsächlich der Vater und du irrst dich. Der Sachbearbeiter im Jugendamt muss dich darüber aufklären, bleibe standhaft bei deiner Vorsprache und beharre auf einer umfassenden Information!
Hallo Kussy55!
Wenn die Mutter des Kindes sagt, der Vater ist unbekannt, dann kann sie natürlich keinen Unterhalt geltend machen. Solltest Du der Meinung sein, dass Du der Vater des Kindes bist, dann musst Du die Vaterschaft einklagen. Das Jugendamt wird nur im Falle einer Beistandschaft tätig. Das Kind hat das Recht auf einen Vater und auch das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft (auch wenn es jetzt noch nicht danach fragen kann)!
Schöne Grüße
Nein, weil der Kindesunterhalt nicht für dich, sondern für das Kind ist. Man darf ihn nicht ablehnen, sonst macht man sich tatsächlich Strafbar.
Also haben sie entweder einen passenden Vater oder die Mühlen der Behörden mahlen bekannt langsam.
Das Jugendamt ist da komisch - die wollen einen Bezahler haben. "Vater unbekannt" mögen die garnicht, wenn da einer ist, der Unterhaltspflichtig wäre, weil es die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses gibt - den die sich dann nach Möglichkeit nämlich wiederholen.
Oder jemand anderes hat die Vaterschaft anerkannt? !
und wenn sie keinen Vater angegeben hat, hat sie mal gesagt das sie keinen vater angeben will, damit sie in ihrer neuen familie glücklich werden kann.