Kann das jugendamt Kind direkt nach der Geburt wegnehmen?

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Ich würde euch raten, das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen und gemeinsam zu beraten, welche Hilfen (so wie ich dich verstanden habe, bist du ja durchaus an Hilfen durch das Jugendamt interessiert) in eurem Fall richtig sind. Wenn du bzw. ihr Hilfsangebote des Jugendamtes ablehnst, kann das Konsquenzen haben, aber dass man euch euer Kind gleich nach der Geburt wegnimmt halte ich auf ausgeschlossen. In jedem Fall solltet ihr mit dem Jugendamt im Gespräch bleiben und denen auch erklären, warum ihr das betreute Wohnen ablehnt.

Nein, nicht sofort am Tag der Geburt. Zumindestes bleibt es für die erste Woche nach der Geburt, auf der Säuglingsstation des Krankenhauses, wo es geboren wurde.

Nabend Leute,

Danke erstma für die antworten. Wir haben sowieso am Donnerstag um 9uhr morgens ein Termin mit dem Jugendamt wo auch unser Gesetzlicher Betreuer dabei ist. Das schlimmste kommt noch die Lebenshilfe hat tatsächlich behauptet der Gesetzlicher Betreuer wäre angeblich nur für Rechtliche sachen da was unser Betreuer noch nicht weiß! Das zeigt mir doch das das Betreute wohnen keine ahnung hat wofür ein gesetzlicher betreuer da ist! Ich denke ich werde dem Jugendamt mal das am Donnerstag berichten damit das Jugendamt sieht wie unprofessionell arbeiten tut und das man dem Betreuten wohnen nicht vertrauen kann! Würde das was helfen? lg iceman3361

Hallo iceman, nach dem, was du schilderst, würde ich euch auf jeden Fall raten, vorsorglich einen Anwalt einzuschalten... Ich arbeite in dem Bereich und weiss, wovon ich rede. Das Wohl des Kindes geht nicht immer konträr mit der Meinung des Jugendamtes.... Geht vorher zum Anwalt..... Alles Gute ! LG, Sigi

Das Jugendamt droht dir (euch). Und du bist verunsichert, weil dir der Kostenträger der Lebenshilfe ANgst gemacht hat. Er hat also deine Unsicherheit in Rechtsbelangen auszunutzen versucht, um sich die Einnahmen für die ambulante Betreuung nicht entgehen zu lassen. Auf jeden Fall würde ich mir eine Rechtsberatung holen. Und wenn es nötig ist auch einen Rechtsbeistand mit der Vertretung eurer Interessen beauftragen.