kann man jurist auch ohne zweites staatsexamen sein?
Geht das?
5 Antworten
Was willst du eigentlich wissen?
Weder Jurist noch Volljurist (ohne Zusatz) sind geschützte Berufsbezeichnungen oder akademische Grade, dürfen aber dennoch nicht im geschäfltichen Leben, allenfalls zur Beziehungsanbahnung oder i einem Lebenslauf inflationär verwendet werden.
Das erste Staatsexamen ist kein universitärer Abschluss; daher verfügen die Absolventen nach dem Bestehen der Prüfung nicht über einen akademischen Grad. Daher verleihen manche Unis ihren Studenten bei Bestehen der 1. Staatsprüfung auf Antrag und gegen Gebühr ohne zusätzliche Prüfungsleistungen den Grad eines Diplom-Juristen.
Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung sind berechtigt, die Bezeichnung "Assessor" zu führen, die unter den Schutz des § 132a StGB fällt.
G imager761
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Für Deutschland gilt folgendes. Der Weg zum Volljuristen führt über ein Unistudium (mit 1. Staatsexamen - mit Titel "Referendar"), dann folgt eine zweijährige Referendarzeit (Arbeit bei Gerichten, Staatsanwaltschaft, Anwalt, Verwaltungsbehörde sowie Wahlstation), wobei man schon ein halbes Eingangsgehalt erhält. Zuletzt ist noch das 2. Staatsexamen abzulegen. Bei Erfolg erhält man den Titel "Assessor" und ist damit Volljurist. Nur dieser kann juristische Berufe ausüben wie Richter, Anwalt, Verwaltungsjurist, usw. Mit Unistudium allein ist man "nur" "geprüfter Rechtskundiger" und könnte vielleicht in Betrieben arbeiten oder bei Anwälten als Hilfskraft. Ein wirtschaftsjuristisches Studium an Fachhochschulen ist kein Jurastudium sondern ein Betriebswirtschaftsstudium mit vertieften Wirtschaftsrechtskenntnissen.
Man ist Diplom-Jurist.
So wie einem Chemiker mit Vordiplom. Falls man nicht die Kernberufe RA oder Richter anstrebt, sondern sich mit den (deutlich selbstbewussteren) FH-Absolventen (Diplom-Wirtschaftsjurist FH) mit kürzerem Studium und oft praktischer Berufserfahrung in der freien Wirtschaft oder Behörde konkurrieren will, durchaus ein "Karriereziel".
G imager761
Diplom-Jurist ist nicht wie ein Chemiker mit Vordiplom, sondern wie ein Chemiker mit Diplom.
Den Titel Diplom-Jurist kann man nach dem 1. Staatsexamen erhalten bzw. erhält ihn automatisch. Das 1. Staatsexamen ist auf dem Uni-Diplom bzw. Magister bzw. Master gleichgestellt.
Ist denn ein wirtschaftsjurist auch "normaler" jurist
Dann bist du halt nur Diplom-Jurist. http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Jurist
Man kann halt nur nicht Anwalt werden.
Sie dürfen sich jedenfalls nicht Volljurist nennen.
Diplom Jurist?!!!? Es gibt doch keine Diplom studiengaenger mehr