Staatsexamen Titel

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Bachelor, Master, Diplom und Magister sind alles keine Titel sondern akademische Grade. Das erste Staatsexamen ist zwar ein regulärer Hochschulabschluss, jedoch kein akademischer Grad. In einigen Fällen kann ein akademischer Grad "Diplom Jurist" unter Ablegung einer Zusatzprüfung beantragt werden. Tatsächlich hat man mit seinerm Hochschulabschluss nicht sonderlich viel außer sich für das referendariat anmelden zu dürfen.

Nach dem Ersten Staatsexamen Diplom-Jurist oder geprüfter Rechtskandidat.

Nach dem Zweiten Staatsexamen Assessor.


Das Staatsexamen ist eben KEIN Hochschulabschluss, sondern eben eine STAATS-Prüfung, die i.d.R. von einer Landesbehörde abgenommen werden. Man hat weder einen akademischen Grad, noch einen Hochschulabschluss. Das zeigt sich auch darin, dass diese Staatsexamina verfallen können. Hat man, beispielsweise, nach einer erfolgreichen 1. Staatsprüfung für ein Lehramt nach zwei Jahren nicht mit dem Vorbereitungsdienst angefangen und auch sonst nicht in einem der Fächer gearbeitet hat, verliert das Zeugnis seine Gültigkeit. Beim juristischen Examen und den theologischen, die von einer kirchlichen Behörde abgenommen werden, kann man sich allerdings "nachdiplomieren" lassen, d.h. man beantragt die Anerkennung der Prüfungsleistungen als Diplom- (ggf. auch Magister-) Prüfung und ist dann Diplom-Jurist/ Diplom-Theologe bzw. Magister Theologicae. Bei den Lehramtsstudiengängen erfolgt momentan eine Umsellung hin zu Bolognaabschlüssen, da hat sich das Problem dann erübrigt.