Kann man jemanden mit einer Anzeige drohen, es sei den er tut etwas, dass man will?
z.B. jemand macht euer Velo kaputt doer so, kann man ihm sagen er muss etwas peinliches, (nichts mit Gewalt oder Nacktbilder) tun, sonst zeigt man ihn an?
14 Antworten
Hallo Yussuf123321
Du darfst von ihm höchstens die Begleichung von Tatfolgen verlangen also in diesem Fall, dass er dir dein Velo ersetzt.
Dann wäre es auch legal ihm mit einer Anzeige zu drohen weil die Androhung von etwas was dein Recht wäre dem Zweck deinen Schaden ersetzt zu bekommen dient:
https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Verlangst du irgendwas erniedrigendes von ihm ist der angestrebte Zweck verwerflich und damit die Tat rechtswidrig.
LG
Darkmalvet
z.B. jemand macht euer Velo kaputt
Dann kannst Du Schadenersatz verlangen und notfalls auch einklagen. Mehr aber auch nicht. Eine "peinliche Handlung" vom Schadensverursacher zu verlangen wäre eine Nötigung und ist somit strafbar.
Drohen, die Person wegen zB Sachbeschädigung (am Velo) anzuzeigen, wenn sie den Schaden, den sie verursacht hat, nicht repariert, ist legitim. Die Drohungen in dem von Dir beschriebenen Sachverhalt sind indessen strafbar, da Nötigung oder Erpressung.
Das nennt man Erpressung, das ist eine viel schlimmere Starftat, als eine Sachbeschädigung.
Du machst dich durch erpressung mehr strafbar als er/sie
aha