Kleinanzeigen Defekte Ware?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Sie haben alles richtig gemacht. Die Ware haben Sie ausdrücklich als defekt verkauft. Insofern steht keine Straftat im Raume. Sie haben vielmehr die geschuldete Ware versendet.

Sie sollten daher im Falle einer polizeilichen Vorladung die Angebotsbeschreibung vorlegen und damit darauf hinwirken, dass das völlig unbegründete Strafverfahren eingestellt wird.

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Beitragsersteller
 30.04.2020, 17:31

Aber man könnte doch die Angebotsbeschreibung in Nachhinein geändert haben, das geht ja bei Ebay. Wie siehts dann aus? Ist das wirklich etwas, auf das man Zählen kann?

halloichbims211  30.04.2020, 17:33
@0x0002

Das würde man glaube ich auf den Servern sehen

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Beitragsersteller
 30.04.2020, 17:34
@halloichbims211

Dacht ich mir auch schon aber ob sich die Polizei die mühe macht steht auf nem anderen blatt

halloichbims211  30.04.2020, 17:35
@0x0002

Natürlich wenn der Anzeigesteller der Polizei sagt dass die Beschreibung im Nachhinein verändert wurde und du diese Aussage bestreitest dann müssen die dem Nachgehen

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Beitragsersteller
 30.04.2020, 17:36
@halloichbims211

Joa sonst wär's zu einfach da zu Betrügen. Gut dann bin ich ja doch noch beruhigt. Danke

halloichbims211  30.04.2020, 17:36
@0x0002

Kein Problem :)

Paul794540  30.04.2020, 17:37
@0x0002

Hierfür wäre die Gegenseite im Zivilprozess beweispflichtig. Im Strafverfahren müsste dies zudem seitens der Ermittlungsbehörden dargelegt werden.

Wenn dies nicht geschieht, dient die obige Angebotsbeschreibung als Entlastungsbeweis.

Das passiert immer wieder, dass der Text nicht ganz gelesen wird. Da du alles schrftlich hast kann er dir nichts.