Kann man jemanden im Nachhinein anzeigen?
Hallo Community! Folgendes ist mir heute passiert: ich war heute im DM mit einer Gruppe von sieben. Wir haben uns kurz da umgeschaut, wollten dann aber nichts kaufen und wollten gerade raus. Ich hab noch schnell von einer aus der Gruppe Geld eingesammelt (ich hatte ihr etwas vorraus gezahlt und wollte es jetzt nehmen) und es in die Jackentasche gesteckt. Wir wollten gerade raus, als mich der Ladendetektiv ansprach und mir ziemlich unhöflich sagte, ich solle mit ihm nach hinten ins Büro, was auch vollkommen okay war. Der Rest der Gruppe war schon draußen. Der Detektiv hatte einen Verdacht dass ich eine Creme eingesteckt hatte. Ich sagte ihm ausdrücklich dass ich nichts habe (ich hatte auch nichts angefasst im Laden). Er war ziemlich unhöflich und bestand darauf, dass ich meine Taschen leeren soll (Nötigung?!?), was ich dann auch widerwillig gemacht habe. Er hat natürlich nichts gefunden, trotzdem wollte er noch die anderen aus der Gruppe durchsuchen (hat er dann aber nicht, weil Kollegen hinzukamen und sich entschuldigten). Könnte ich diesen Ladendetektiv anzeigen? Jetzt noch? Er darf ja eigentlich meine Tasche nicht durchsuchen, nur die Polizei darf das, oder? Danke schonmal. LG, atkah22
8 Antworten
Er dürfte sogar eine soganennate Besitzkehr durchführen. D.h. er könnte dir entwendete Dinge sogar mit körperlicher Gewalt wieder abhnehmen. Du solltest dich einmal mit den sogenannten Jedermannsrechten auseinandersetzen. Er hatte einen dringenden Tatverdacht, d.h. er hat dich auf frischer Tat betroffen, aus seiner Sicht gesehen natürlich. Demnach war er sogar berechtigt dich nach § 127 StPO vorläufig festzunehmen. Das er sich geirrt hat ist leider Tatsache aber nicht vermeidbar. Im Übrigen ist irren immer nocht nicht strafbar. Da er seine Maßnahmen im gesetzlich zulässigem Rahmen durchgeführt hat, seine Mittel mehr als angemessen und nicht außer Verhältnis standen, wirst Du wohl keine Anzeige erstatten können.
Er war ziemlich unhöflich und bestand darauf, dass ich meine Taschen leeren soll (Nötigung?!?), was ich dann auch widerwillig gemacht habe.
Er hat die Tasche ja nicht durchsucht, sondern dich aufgefordert sie zu leeren und das hast du getan. Da kannst du jetzt nicht mehr mit Anzeige kommen, denn es handelt sich nicht um Nötigung. Der Hausdetektiv nimmt sein Hausrecht wahr. Das darf er.
schau nochmal bei wikipedia unter hausrecht. vllt hab ich mich ja auch geirrt, aber etwas von: andere rechte werden vom Hausrecht aufgehoben hab ich nicht gelesen. ansonsten stimme ich dir zu.
Das sog. Hausrecht kann auch vom Inhaber auf den Detektiv übertragen werden, so dass dieser die Rechte für den Inhaber wahr nehmen und ausführen kann.
Und ich unterstelle gar nichts. Ich finde es eben nur merkwürdig, dass du vorher ausführlich beschreibst, wie er dich auffordert deine Tasche zu leeren. Darauf angesprochen, dass er dies darf, du aber auf einmal sagts, er habe deine Tasche durchsucht.
Er hat mich ja auch gefragt, nur dass er eben meine Antwort überhaupt nicht abgewartet hat und es einfach "selbst in die Hand genommen hat"
Im Grunde ist er doch genau dazu da, oder meinst du nicht.Ihr habt euch einfach zu auffällig verhalten und in solchen Fällen ist er verpflichtet zu handeln. Die Sache mit dem Geld hätte ja auch noch Zeit gehabt, bis ihr draußen gewesen wäret, dann wäre es gar nicht soweit gekommen.
Das komische an der ganzen Sache war ja, dass er mir genau gegenüber stand, als ich das Geld eingesteckt hab. Also er hatte freie Sicht auf das, was ich eingesteckt hab
Da muss ich mich korrigieren: er hat einfach selbst die Tasche durchsucht o.O
Auf einmal, vorher war es noch ganz anders. Das ist aber sehr merkwürdig.
Willst du mir etwas unterstellen?
bestand darauf, dass ich meine Taschen leeren soll (Nötigung?!?), was ich dann auch widerwillig gemacht habe.
wenn du nichts gestohlen hast, dann öffnet man auch freiwillig die Taschen, wenn nicht dann machst du dich erst recht verdächtig und dann wird die Polizei geholt. Also ich würd da nichts mehr machen. Ist ja nichts passiert dabei und du würdest für Anwaltskosten schlussendlich mehr bezahlen, als das es sich auszahlt.
Hättest du deine Tasche nicht freiwillig geleert, hätte er die Polizei gerufen. Die hätten dich durchsuchen können. Du hättest auch nach der Polizei verlangen können. aber wozu? um das Theater noch länger zu machen? wäre mir meine Zeit zu schade..
Er hat seinen Job gemacht. Du kannst ihn deswegen so oder so nicht anzeigen.
Ja. Schon klar, dass er seinen Job macht, aber die Frage ist es ja: ist es sein Job/ hat er die Befugnis Taschen zu leeren?
ja darf er schon. Ich hab meine Tasche ja auch freiwillig gegeben. wozu sollte man immer die Polizei rufen? Die Polizei ist nur im Notfall da, wenn der Kunde nicht bereit ist seine Taschen zu öffnen. Der Kunde kann das verwehren, muss aber dann eben bei der Polizei machen.
Er darf natürlich die Taschen leeren in Einverständnis. ansonsten kommt eben die polizei.
Naja er hat die Tasche ja genau genommen nicht durchsucht... dich dazu aufzufordern ist keine Straftat denke ich. Du könntest dich aber bei der Geschäftsführung beschweren, wenn du Glück hattest und das nicht sein erstes mal war wird er vllt gefeuert :)
wenn das so ist ist er im unrecht. hausrecht, was ist denn das?^^ mein haus, meine regeln? ob sich ne klage lohnt ist die andere frage. ohne überwachungskamera steht wahrscheinlich aussage gegen aussage.