Kann man geliehene Gegenstände durch Hilfe der Polizei zurück bekommen?

6 Antworten

Hallo von splitboy,

wenn Dir Dein Freund Deine Sachen die Du bei ihm zurückgelassen hast, aber nicht ihm, sondern Dir gehören, begeht Dein Freund eine Straftat nach folgendem Gesetz:


§ 246 StGB Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Sobald und wie in Deinem Falle anzunehmen eine Straftat vorliegt, kannst Du diese natürlich auch bei der Polizei anzeigen bzw. diesbezüglich einen Strafantrag stellen.

Alternativ könntest Du auch von einem Strafantrag erst einmal absehen und die Polizei bitten, ob sie nicht mal Deinen Freund aufsuchen kann und bei ihm eine sogenannte Gefährderansprache halten kann. Mit etwas Glück, rückt er die Sachen dann raus.

Macht er das aber nicht, bleibt immer noch der Weg über einen Strafantrag. Dann erfolgt Durch die Polizei in der Regel eine Beschlagnahme/Sicherstellung der Gegenstände. Allerdings kann es dann sein, dass die Gegenstände Dir erst nach Abschluss des Strafverfahrens wieder ausgehändigt werden. Ich denke das wäre auch nicht in Deinem Interesse.

Ich würde ihm noch einmal einen ganz förmlichen Brief schreiben, indem Du ihm für die Herausgabe eine Frist setzt und das Du nach Ablauf der Frist die Polizei einschaltest.

Meine persönliche Meinung ist immer, dass man eine Freundschaft nicht darin enden lässt, dass mit so harten Bandagen gekämpft wird, dass man sich nicht mehr in die Augen sehen kann.

Schöne Grüße
TheGrow

splitboy 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 21:34

danke....ich werde mir überlegen was ich mache :D

Natürlich kannst du das ! Gib ihm eine Frist und Kling so das dus auch todernst meinst sonst nützt das nix da du aber auch etwas von ihm verschlampt hast kann er dich ebenfalls anzeigen auf "schadensersatz" Deshalb vielleicht solltest du sprachaufnahme machen wenn du mit ihm redest und ihm halt fragen : warum willstz du mir die sachen nicht geben So was hilft bei vielen Fällen anschließend kannst du es der polizei sagen das sind praktische sachen !! Viel glück...;DD

splitboy 
Beitragsersteller
 13.05.2014, 15:09

das geld für das prospekt hab ich schon dem gegeben

Wenn du beweisen kannst das es deine Sachen sind , dann schon. Dann wäre es sogar Diebstahl wenn er die Sachen nicht rausrückt. Drohe ihm doch einfach mal mit einer Anzeige. setz ihm eine Frist von 7 Tagen und wenn du bis dahin deine sachen nicht wieder hast zeigst du ihn an.

Das Ein zigste was du nicht machen darfst ist etwas mit schneiden oder aufzeichnen eines Tel. dies ist nicht erlaubt ohne die Einwilligung deines gegen übers.

Hört bloß auf da Gerichte oder die Polizei einzuschalten. Zum einen werden die eh nix machen können. Klärt diesen Kinderfasching unter Euch, wart ja auch erwachsen genug um Euch "ein Paar" zu nennen