Bekannte will ausgeliehene Sachen nicht zurück geben. Was tun?

6 Antworten

Lass die Sache auf sich beruhen und betrachte das als Lehrgeld. Nie wieder etwas Persönliches verleihen, das gibt immer wieder Ärger ( mal abgesehen von Dingen innerhalb der Familie).

Beruflich würde ich den Kontakt so weit wie möglich reduzieren, evtl mich sogar um eine Versetzung bemühen. Dem Arbeitgeber muss man das nicht weiter erklären, "persönliche Gründe" reicht völlig aus.

Das macht aber nur Sinn, wenn das problemlos und diskret möglich ist und nicht andere Mitarbeiter involviert. Ein Fass solltest du auf keinen Fall aufmachen.

Du kannst ihr vorschlagen, sie soll dir Geld geben, damit du dir ein neues kaufen kannst.

Alice2015 
Beitragsersteller
 08.04.2018, 19:37

Ich will einfach nur das Teil zurück.

Gestiefelte  08.04.2018, 19:37
@Alice2015

Stampf mit dem Fuß auf und heul ne Runde. Sowas hilft.

Alice2015 
Beitragsersteller
 08.04.2018, 19:35

und wenn sie mir das nicht geben will bzw wird?

Gestiefelte  08.04.2018, 19:36
@Alice2015

Was wohl? Nix. Oder willst du sie wegen so einer Lappalie anzeigen?

Was ihr Kinder immer nur mit der Polizei habt. Die Beamten haben besseres zu tun als sich um deine Klamotten zu kümmern. Und dein Chef wird sich auch nicht in euer Gezänke einmischen. Verborge in Zukunft keine Kleidungsstücke mehr, dann musst du dir deswegen auch keinen Stress mehr machen.

Und wenn du es ganz genau wissen willst, du müsstest sie auf Herausgabe verklagen. Für das Geld, welches du dafür investieren müsstest, kannst du dir ganz viele T-Shirts kaufen.

Alice2015 
Beitragsersteller
 08.04.2018, 19:41

wieso wohl sage ich oben dass mir klar ist dass die Polizei das nicht juckt. du brauchst auch nicht gleich so scheiß unfreundlich sein.

Mal das Wichtigste - Dein Chef hat damit nichts zu tun, das ist euer privater Streit und den tragt Ihr bitte auch privat aus. In der Firma hat das nichts zu suchen, das ist mindestens so kindisch wie das Gehabe das Shirt nicht rauszugeben.

Wenn Deine ehemalige Freundin unrechtmäßige Besitzerin gem. § 986 BGB ist, dann hast Du nach § 985 BGB einen Herausgabeanspruch.

So, jetzt ist der rechtliche Rahmen gesteckt.

Man kann es versuchen so zu lösen, aber ihr ward mal befreundet. Vielleicht wäre es besser sich mal zusammenzusetzen und den Streit beizulegen. Dann wird es mit dem Shirt bestimmt auch leichter.

Alice2015 
Beitragsersteller
 08.04.2018, 19:40

vielen dank. leider ist die momentan echt komisch und das ist ne untertreibung. man kann momentan nicht normal mit ihr reden.

Verzichte auf dein T-Shirt. Warum sich um ein Stück Stoff so viele Gedanken machen?

Alice2015 
Beitragsersteller
 08.04.2018, 19:37

die ist mir mittlerweile egal. Ich will einfach meine Sachen zurück damit ich nicht mehr mit der sprechen muss

Schuhu  08.04.2018, 19:39
@Alice2015

Wenn du auf dein Hemdchen verzichtest, musst du schon jetzt nicht mehr mit ihr sprechen.

Alice2015 
Beitragsersteller
 08.04.2018, 19:34

weil es mir sehr wichtig ist !!!!

Schuhu  08.04.2018, 19:35
@Alice2015

Kann es sein, dass du auf diese Weise den Kontakt zu der Frau aufrecht erhalten willst? Weder die Polizei noch dein Chef werden dir helfen.