Kann man für etwas bestraft werden wenn es ausversehen war?
Hey
Ich habe Ende letztes Jahres scheiße gebaut.
Ich habe WIRKLICH ausversehen was getan und habe es versucht rückgängig zu machen aber die Polizei ist schon aufmerksam geworden.
Ich will wissen, ob man für sowas trotzdem bestraft werden kann?
Zumal ich minderjährig bin.
Was hast du den getan? Bisschen konkreter werden
Habe ausversehn was veröffentlicht was aber nicht meine Absicht war.
Was genau hast du veröffentlicht?
Naja ein Video was ich mal zugeschickt bekommen habe aber ich es nicht wusste das ich das auf dem Handy habe. Naja habe dann das falsche Video geschickt und jetzt das 😦
5 Antworten
Strafrechtlich kann auch ein Versehen, also eine Fahrlässigkeit, relevant sein. Nicht bei allen Straftatbeständen, aber eben doch bei einigen. Wenn Fahrlässigkeit strafbar ist, muss das explizit so im StGB stehen. Sollte das auf das, was du getan hast, zutreffen, kannst du also durchaus dafür belangt werden.
Aber selbst, wenn die Fahrlässigkeit nicht nach StGB strafbar ist, kann die durch dein Verhalten geschädigte Person immer noch eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen. Das ist dann kein Straf-, sondern ein Zivilprozess. Dieser führt somit nicht zu einer (Vor-)Strafe, kann aber durchaus zur Folge haben, dass du der geschädigten Person Geld als Wiedergutmachung zahlen musst.
Solltest du also offiziell Post von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder einem Anwalt bekommen, wäre es ratsam, wenn du dir dann einen Anwalt nimmst. Dieser kann dir dann genau sagen, welcher Vorwurf mit welchen potentiellen Konsequenzen im Raum steht und was dann weiter zu tun ist.
Habe kein Geld und bin minderjährig dazu wird mir keiner gegeben
Nein, wenn es versehentlich war wird man nicht bestraft.
Wäre doch praktisch, oder? Man kann machen was man will, hinterher sagen es war versehentlich und schwupps ist man raus.
Tja, so ist es aber grundsätzlich, da nur Vorsatz strafbar ist, außer die Strafbarkeit fahrlässigen Handelns wird ausdrücklich angeordnet.
Die andere Frage ist, ob man es glaubt, dass kein Vorsatz vorlag. Das ist aber eine verfahrensrechtliche Frage bzw. eine der Beweiswürdigung.
Es war eine ernsthafte Frage. Wie sinnvoll wäre es würde niemand für sein Handeln zur Verantwortung gezogen wenn er sagt es war versehentlich?
- §1 StGB ohne Gesetz keine Strafe
- §828 Minderjährige
- Unwissenheit
Zu 1. du musst erstmal was machen, was verboten ist.
Zu 2. du bist minderjährig, es gibt somit Vergehen für die du nicht belangt werden kannst weil man einfach rechtlich sagt, man kann nicht von dieser Person eine solche Reife verlangen - die bauen halt mal scheiße :) jeder war mal jung
Zu 3. wie bei Punkt 2 spielt deine Minderjährigkeit hier eine Rolle, die spricht strafmindernd für dich
Meine Frage was hast du denn gemacht :)
Es gibt auch Sachen die verjähren und wichtig es zählt ebenfalls immer das Recht zur Tatzeit, falls du dann noch jünger warst...
Ebenso zeigst du Einsicht, ein Gespräch kann hier viel helfen, ggf. sogar eine mögliche Anzeige die dann zurückgezogen wird :D
Wie gesagt man müsste wissen was du gemacht hast
Bin Azubi im 1. Lehrjahr zum Rechtsanwaltsfachangestellten
Kann ich mir dich anvertrauen?
kannst du machen stehe auch beruflich unter eine Schweigepflicht, solange du also nicht vorhast jmd zu ermorden kein Problem :)
Haha mal sehen 🤣
Ja natürlich kannst du bestraft werden, Freiheitsstrafen sind auch möglich, je nachdem was du gemacht hast und wie alt du bist.
Gerade noch 15
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Es war ja nicht unwissend sondern ausversehen
was war es denn?
Wüsste ich auch gerne
Witzig. Was würdest du bitte tun wenn du ausversehn was macht was ein Fehler bzw ausversehn war,? Und dann dieser komi echt muss das sein?