Rechte der Polizei bei Paketen?
Mal angenommen jemand bestellt sich ein Paket aus einem anderen Land, mit einem Inhalt der in Deutschland verboten ist. Wenn die Polizei das mitbekommt, dürfen die dann wenn das Paket eintrifft die Wohnung durchsuchen? Oder wie würde das ablaufen wenn die Polizei darauf aufmerksam geworden ist? Und wie glaubwürdig wäre die Aussage "Auch wenn da mein Name drauf steht, ich wusste von nichts, das hat jemand anderer bestellt" für die Polizei? Wenn dann auch eine dritte Person das gestehen würde?
2 Antworten
1. Kontrolliert der zoll und nicht die polizei
2. Klar kann der zoll das dann weiterleiten und ein richter kann eine hausdurchsuchung anordnen
3. Du musst dann halt nachweisen das es nicht von dir ist bzw die polizei muss es dir beweisen aber mit der anschrift spicht es doch eher dafür
Ja
Ein Mann bekam ein Paket. Der Zoll wurde schon im Vorfeld darauf aufmerksam und verständigte die Polizei, die wartete mit einem versteckten Einsatzkommando auf den Postboten, gab dem Empfänger noch 10 Minuten und dann erfolgte der Zugriff. Der Empfänger hatte das Paket inzwischen geöffnet, ohne etwas gegen einen möglicherweise unerwarteten Inhalt zu unternehmen. Nach dem Zugriff erfolgte U-Haft. Weiteres konnte ich nicht mehr verfolgen.
Beantwortet das deine Frage, was passieren könnte?
U-Haft schafft Rechtskraft >:-)
Also könnte die Polizei beim Eintreffen des Pakets den Dursuchungsbeschluss schon dabei haben?