Kann man einen Polizisten ausser Dienst beleidigen?
Jemand ist mit dem Fahhrad auf einem Parkplatz zwischen Autos umhergefahren. (im Kreis als immer wieder Rennbahn) Als ein anderer kam und sagte es ist gefährlich --und man könne was beschädigen, sagte "Du kannst mich mal.. das geht dich nichts an..Das ist meine Sache.." Der andere sagte dann er sei von der Polizei und hätte grade keinen Dienst.. Durfte er sich den Ausweis zeigen lassen usw...
13 Antworten
man darf niemand beleidigen, egal ob er Polizist ist oder nicht, Ohne Dienstausweis, darf er aber auch nicht deinen Ausweis verlangen,
- Deine Frage zeugt von mangelnder Erziehung. Denn
- Darf man selbstverständlich niemanden beleidigen.
- Ein Polizist ist zwar nicht immer in Dienst, kann sich aber jeder Zeit in diesen versetzen.
Eine Beleidigung ist gemäß §185 StGB strafbar. Egal ob gegenüber einem Polizeibeamten oder jemand anderem begangen.
na da sind ja wohl die richtigen aufeinandergestoßen.
Ein Jugendlicher der zwischen parkenen Autos mit seinem Fahrrad rumkurft und von einem Erwachsenen hingewisen wird, dass so etwas gefährlich sei und zum weiteren auch zu einer Sachbeschädigung führen könnte.
Herzlichen Glückwunsch an beiden;
Der Jugendliche reagiert mit einer Beleidigung und der Erwachsene mit Amtsanmaßung.
Falls es noch ein Nachspiel haben sollte, empfehle ich dem Jugendlichen sich zu entschuldigen mit dem du kannst mich mal - sicherlich hat der Erwachsene es auch falsch verstanden.
Der Erwachsene, der sich als Polizist außer Dienst ausgab und sich einen Ausweis zeigen ließ , sollte das mal seinen in Dienst befindlichen Kollegen erzählen dann hätte er schnell ein Verfahren nach § 132 StGB am Hals. Mit Sicherheit war das kein Polizist in Freizeit, sondern lediglich eine Person die ansonsten keine Argumente hat.
Ein Polizeibeamter ist immer im Dienst, auch wenn er dienstfrei hat. Spar mal schon für die grechte Stafe, so zwischen 500 und 1000€uro.
Du darfst niemanden beleidigen, egal welchen Beruf er hat und ob er nun gerade im Dienst ist oder frei hat.
Ein Polizist darf sich übrigens jederzeit "in den Dienst versetzen" und dann Amtshandlungen vornehmen.
na ja, einen Vorteil sollen die geistig unterbelichteten ja auch haben :-(