Scan eines Personalfragebogen rechtsgültig?
Ist ein eingescannter Personalfragebogen und Rücksendung über eMail rechtsgültig oder muss dieser immer im Original zurückgesendet werden ?
6 Antworten
Ein gescannter Personalfragebogen ist eigentlich genauso zu behandeln wie ein postalisch gesendeter. Die meisten Firmen haben elektronische Akten, das heißt der Personalbogen wird wahrscheinlich sowieso eingescannt und elektronisch abgelegt.
Wenn du sicher gehen willst, ruf einfach in der Personalabteilung an und frage, ob du den Personalfragebogen auch per E-Mail zusenden kannst.
Klingt nach einem papierlosen Büro mit überwiegend Online-Arbeit.
Wenn du als Newbie schon am Anfang durch Querschießen auffällst, versaust du dir den ersten Eindruck.
Ich habe meine Unterlagen sofort in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Da ich ja wusste, was die Firmen idR haben wollen, hatte ich alles vorab schon als PDF-Scans auf meinem Tablet abgespeichert. Und im Personalbüro dann halt schnell eine Mail an der Personaler geschickt vom Tablet aus mit den gewünschten Unterlagen im Anhang. Den Personalfragebogen hatte ich als Mailanhang bekommen, den dann am Tablet schnell ausgefüllt und retourniert.
Fand die Kollegin Klasse....sie sagte mir, was sie braucht... und als ich dann die HR-Abteilung verliess um an meinen zukünftigen Arbeitsplatz geführt zu werden, hatte sie schon ALLE Unterlagen zur Verfügung.
Nennt sich übrigens effektives Arbeiten. Und damit kann man nur positiv auffallen.
Das kommt darauf an, wie der Auftraggeber das sieht.
Der Personalfragebogen ist ein internes Verfahren eines Unternehmens - das Unternehmen legt hier selbst die Formvorschriften fest - wenn nicht zwingend die Vorlage in Schriftform (eigenhändige Unterschrift auf dem Originaldokument) erforderlich ist, kann es auch per Scan geschickt werden.
Kommt drauf an, für was das gebraucht wird.
Wenn der Personaler das Original haben will, dann will er das und solltest du das auch so machen. In der Regel sind Originale immer besser.