Kann man einen Geschäftswagen ablehnen?
Hallo!
Ich selbst habe mit dem Thema zwar nix zu tun, weil mein Arbeitgeber keinerlei Firmenwagen hat und sich der Fuhrpark auf eine Kleintransporterflotte beschränkt -----> aber ich wollte mal wissen, ob man einen Geschäftswagen annehmen muss oder ob man den ggf. auch ablehnen kann.
Danke :)
3 Antworten
Hallo rotesand,
wenn die Wahlmöglichkeit besteht - entweder höherer Lohn/ mehr Gehalt oder einen
Firmenwagen zu bekommen ---> beim Finanzamt ein sogenannter "geldwerter Vorteil", der versteuert werden muss - glaube ich schon, dass man sich gegen einen Firmenwagen entscheiden kann. Besteht diese Wahlmöglichkeit nicht, und es ist im entsprechenden Betrieb gängige Praxis, etwa Aussendienstmitarbeiter mit Firmenautos auszustatten, glaube ich nicht, dass man den Firmenwagen ablehnen kann. Es kommt also vermutlich auf den einzelnen Job und den speziellen Betrieb an.
Ich denke mal schon das man einen Firmenwagen ablehnen kann .
Das habe ich mit meiner gestrigen Antwort auch so gemeint !
Wäre ja andernfalls auch schon sehr blöd von dem jeweiligen mit seinem privaten Fahrzeug dienstliche Fahrten vorzunehmen.
Gegen Erstattung der Fahrtkosten (km-Geld) wäre es gar nicht so blöd - aber die Wahl liegt beim Arbeitgeber.
Ein Geschäftswagen (im klassischen Sinne mit privater Nutzung) ist ja ein Gehaltsbestandteil und frei verhandelbar. Dieser kann natürlich abgelehnt werden. Zumindest der Teil mit der privaten Nutzung, durch welche dem AN Kosten entstehen.
Einen Geschäftswagen zu Dienstzwecken (bspw. Aussendienstmitarbeiter oder LKW-Fahrer ^^) abzulehnen dürfte aber schwierig werden ;)
Nein, das kann man nicht!
Wenn der Arbeitgeber (z.B. für Kundenbesuche, Fahrten zu Zweigstellen usw.) anordnet, einen Dienstwagen zu benutzen (und es der Tätigkeit lt. Arbeitsvertrag entspricht), kann man sich dem nicht entziehen, weil diese Anordnung von seinem Weisungsrecht (Direktionsrecht) gedeckt ist.
Allenfalls kann man die Privatnutzung ablehnen, das hieße dann, dass man mit dem Firmenwagen von dem Firmensitz aus losfährt, ihn nach erfolgter Dienstfahrt dort wieder abstellt, und dann von dort aus (im eigenen Privat-Pkw oder sonst wie) nach Hause fährt.