Kann man einen aus einer Gbr rauswerfen?
Ich habe vor 4 Wochen mit einem Freund eine Gbr gegründet. Ein Bistro eröffnet. Allerdings hat sich ab da erst rausgestellt das ein zusammenarbeiten nicht möglich ist weil dieser nicht mitarbeitet (wirklich dafür Talentlos ist) und auch bei den Gästen nicht ankommt. Ich bin aber nicht mehr gewillt 90% Leistung zu erbringen und ihn für seine 10% mit 50% am Umsatz zu beteiligen. Dieser aber will aber die Kneipe weiterführen ich sie aber auch nicht aufgeben. Gibt es da Möglichkeiten das ich diesen loswerde (direkt ausgedrückt) und ich die Kneipe alleine weiterführen kann ?
4 Antworten
Sobald ein Partner die GbR verlässt wird die so oder so ungültig und mann muss das Gewerbe ab- bzw. ummelden. Von daher könnten 2 von 3 das Gewerbe verlassen und einfach zusammen ein neues aufmachen.
Die Frage ist ja auch, was in Eurem Gesellschaftsvertrag steht. Wer bringt was mit in die GbR und was muss er leisten, welche Rechte und Pflichten hat er? Ich denke es wird problematisch wenn nichts festgelegt wurde.
Viele Grüße
Ich schätze mal, der andere will nicht freiwillig gehen und soll "rausgeworfen" werden. Und der Mietvertrag scheint auch auf beider Namen zu laufen.
So blauäugig, wie du an die Sache gegangen bist, habt ihr bestimmt keinen schriftlichen GbR-Vertrag geschlossen, oder ? Da sollte eigentlich drinn stehen, was passiert, wenn einer aussteigen will. So hast du ein echtes Problem. Einigt euch friedlich oder nimm dir einen guten Anwalt, denn das kann sehr haarig werden !
Du kannst schließlich niemanden aus der GbR schmeißen, der genauso viele Rechte hat, wie du....
Was gibt denn der GbR-Vertrag für Ausstiegsklauseln her?
Habt ihr euch davor nicht Informiert?
Wir gingen nicht davon aus das dies nicht klappen wird. Dazumal muss ich zusätzlich erwähnen das es auch keinen Vertrag zwischen uns gibt aber keiner freiwillig gehen will da es mein Plan war ich alles organisiert habe (Lokalität etc) und ihn aus reiner Freundschaft nur gefragt habe ob er mitmachen will.