Kann man eine Schwalbe (Simson) schon mit der Führerscheinklasse AM fahren?
Ich habe eine Schwalbe von Simson. Das Modell ist KR51/11, wurde 1972 gebaut und 1972 auch das erste Mal in der DDR zugelassen. Darf ich mit diesem Gefährt in der Führerscheinklasse AM fahren. Vielleicht könnt ihr auch dem Paragraphen 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung etwas entnehmen.
Und eventuell habt ihr noch eine Ahnung ob das mit der Neuregelung für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auch moch so ist.
Danke schonmal für eure Antworten
3 Antworten
Die Schwalbe durftest du die ganze Zeit mit M fahren. Diese Klasse gibt es nicht mehr, sie wurde am 19. Januar mit S zusammengelegt zu AM. Also darfst du die Schwalbe aufgrund der Sonderbestimmung in § 76 jetzt mit AM fahren.
Daran hat sich auch nicht veraendert durch die Bestimmungen in den drei genannten Bundeslaendern. In diesen Bundeslaendern wurde lediglich im Rahmen eines Modellversuchs das Mindestalter fuer AM auf 15 Jahre herabgesetzt. D.h. in diesen Laendern kann man mit 15 schon die Klasse AM haben, die bis zum 16. Geburtstag aber nur auf diese drei Bundeslaender beschraenkt ist.
Danke hat mir sehr geholfen
Ja, die KR51 darfst Du mit Klasse AM (alt: Klasse M) fahren. Durch die Bestandswahrung der alten DDR-Richtlinien darf die Schwalbe sogar 60 km/h fahren - deswegen ist sie bei Rollerfahrern auch so beliebt ;-)
Danke:)
Für die Alte Schwalbe benötigst du den Führerschein M ist als 50ccm eingestuft !
Den gibt es nur nicht mehr. Seit 19. Januar ist das AM.