kann man eine pizza vom lieferservice wieder zurückbringen wenn sie nicht schmeckt oder kalt ist
und das geld wieder verlangen wenn der pizzaman des net macht kann man vor gericht gehen oder nicht? habt ihr schon was schon gemacht. eine bekannte von mir hat sich einen karpfen bestellt und die kräten wieder zurückgebracht und wollte geld dafür. das ist schon doof und so aber wenn mir die pizza net schmeckt hab ich da ein recht auf mein geld oder nicth. bitte nur advokaten melden die mich auf vertreten würden
8 Antworten
In rechtlichen Dimensionen gesprochen kommt es darauf an, ob die/das gelieferte Sache/Werk (Pizza) mangelhaft ist.
Zum Thema Sachmangel empfehle ich dir § 633 BGB (in der Annahme, dass es sich wohl um einen Werkvertrag handeln dürfte).
Ohne dass ich das jetzt recherchieren würde (also aus dem Bauch raus, ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Würde ich sagen ich eine Pizza mangelhaft wenn sie:
verdorben ist,
ungenießbar ist (versalzen, verbrannt, oä.)
falsch belegt ist,
oder wesentlich zu klein ist.
Deinen Geschmack zu treffen dürfte nicht typischerweise Gegenstand des Werkvertrages sein.
MfG und viel Glück bei der nächsten Bestellung
Thoriden
Die Antwort ist ein Volltreffer.
Ganz im Ernst: Deine Bekannte hat eine Vollmeise.
Solange die Pizza nicht wirklich verdorben schmeckt/ist hast du da wohl wenig Chancen, sonst könnte ich in jedem Restaurant kostenlos speisen. Sowas ist nicht möglich und läuft allenfalls auf Basis von Kulanz.
Wenn die Pizza aber eiskalt ist der oder Belag runter geflossen ist (und ich nicht am verhungern bin), würde ich die Annahme verweigern. So habe ich sie schließlich nicht bestellt.
Pizza geliefert = kalt, Boden schwarz. Grillplatte geliefert = Fleisch ungar, eiskalt, Pommes waren Pappe. Fazit: Fahrer hat Cheffe angerufen, da wir nicht zahlen wollten bzw. den unbrauchbaren Mist hätten zurückgehen lassen. So liess er uns den "Frass" umsonst da, mit viel Aufwand (schon lange her, kein vernünftiger Ofen vorhanden, da dazumal gerade umgezogen). Gab noch ne Colaflasche und einen Liter Rotwein (Billigfusel) dazu. Eigentlich ein seriöser Lieferservice, aber alles hat seine Grenzen. Vor Gericht ziehen? Keineswegs! Schrott ist und bleibt Schrott, niemand ist verpflichtet, "Mangelware" anzunehmen. Tage später reklamieren bringt es grundsätzlich nicht, gleich an der Haustür kontrollieren.
also ich glaube es geht nicht..bei mir ging es nicht...ich habe mal bestellt und zum 2 mal kam mein essen erst nach 2 stunden kalt und völlig eckelig als das beim dritten versuch wieder so war rief ich nach 2 stunden an und sagte sie könnten ihr essen behalten dann meinte die zu mir kein problem aber die rechnung müsste ich trotz allem zahlen..seit dem bestell ich da nicht mehr...wenns nicht shcmeckt such dir besser nen anderen
einmal war die pizza aber am boden ein bischen verbrannt bei einem anderen lieferservice wir haben sie zur hälfte gegessen und angerufen das sie verbrannt sein dann haben wir noch eine bekommen völlig umsonst..also ist glaub ich auch von pizzeria zu pizzeria unterschiedlich
Schau Dir mal das an: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-12414/gaststaetten-darf-man-essen-zurueckgehen-lassenaid345673.html analog dürfte das auch beim Pizza-Service sein, d.h. "schmeckt mir nicht" gilt nicht. Wirklich versalzen etc. hingegen schon.
Und eine kalte Pizza musst Du wohl auch zügig - möglichst noch an der Tür - reklamieren.
Und noch ne Frage: Hat ein Karpfen nicht immer Gräten?!