Wer ist im Recht?
Wenn ich meine Freundin gerade begehre und der Pizzalieferant eben halt mal paar Minuten warten muss. Er hat Strafzettel für parkverbot bekommen und Restaurant will das ich zahle.
Wer ist im Recht?
6 Antworten
Für das Parken im Parkverbot ist der Fahrer alleine verantwortlich. Er hätte dort ja auch geparkt, wenn Du die Lieferung sofort angenommen hättest.
Wenn in einer angemessenen Wartezeit niemand öffnet, dann Pizza wieder mitnehmen, und diese dann dir in Rechnung stellen.
Wenn ich meine Freundin gerade begehre
Jeder begehrt seine Freundin, sonst wäre man nicht zusammen. Und das nicht nur 'gerade', sondern immer. Daher verstehe ich den Satz nicht.
Wie auch immer: Der Pizzabote darf nicht im Parkverbot stehen. Er hat kein Sonderrecht, egal wie lange er parkt. Von daher muß der Fahrer selber zahlen.
Wenn niemand öffnet innerhalb einer gewissen Zeit, auch nicht auf Anrufe reagiert, packt der Pizzabote die Bestellung wieder ein und fährt zurück zum Betrieb. Der Kunde der den Pizzaboten auflaufen ließ wird dann - je nachdem wie oft es vorkam oder wie er sich anschließend verhält - auf die blacklist gesetzt.
So wär der normale Ablauf
Den Strafzettel hat der Pizzafahrer, weil er im Halteverbot geparkt hat.
Die richtige Reaktion wäre gewesen, zwei Mal klingeln und dann wieder gehen und die Pizza berechnen, denn er war da und es hat Niemand aufgemacht.
Wäre der Pizzaservice vermutlich besser gefahren als mit dem Strafzettel.
Wenn Du weißt, dass so ein shice bezahlter Pizzaknecht zu Dir kommt, ist es auf jeden Fall ein Arschlochmove, ihn warten zu lassen.
Das er das Auto im Parkverbot abgestellt hat, ist aber rechtlich gesehen nicht Dein Problem.
Dennoch hoffe ich, dass der Lieferdienst Dich auf seine Blacklist gesetzt hat.
Bei uns in der Stadt würde er dann direkt auf mehren Listen stehen.