Kann man Eine Güteverhandlung von vorne rein ablehnen?
Kann ich eine Güteverhandlung ablehnen da ich schon mehrfach versucht habe mich mit dem Beklagten zu einigen der uns aber immer wieder nur hinhält und sich an keine Vereinbarung hält.Ich bin mir sicher das er bei der Verhandlung wieder nur zusagen macht die er nicht einhält.Strafe ist diesem Menschen nämlich egal!
4 Antworten
Natürlich kannst du das. Es könnte aber unklug sein, weil man eine Chance sich neu zu positionieren verpasst.
Wenn jemand das Angebot zu einer Güteverhandlung macht heisst das, dass er die Aussichtslosigkeit seiner Haltung oder Forderung einsieht und zu Kompromissen bereit ist. Deshalb sollte man mit der gleichen Entschlossenheit in die Güteverhandlung gehen, mit der man bis dahin seine Forderungen gestellt hat, damit man in der Verhandlung nicht weich geklopft und über den Tisch gezogen wird.
E ist nur so das die gegnerische Partei schon 4 Mal "gezeigt"hat das sie Kompromiß bereit sei und alles immer wieder nur leere Versprechungen waren.Von daher sehe ich diese Verhandlung als Zeitverschwendung.Aber Mal sehen man kann ja nie wissen
Dann weise zu Anfang der Güteverhandlung explizit darauf hin, dass von der Gegenseite ausser nicht einhalten zu wollenden Zusagen eben dieser nichts dabei herauskommen wird, weil diese GV demjenigen nur zur Verschleppung der ganzen Sache dient und der Wille zu einer einvernehmlichen Einigung seinerseits fehlt, wie die Vergangenheit bewiesen hat (sag mal, hast du keinen Anwalt, dessen Sache das eigentlich wäre?).
Doch aber den kann ich heute nicht erreichen.Danke für deine Antwort
Einem Termin fernzubleiben kann u.U. zu einem Anerkenntnis- bzw. Versäumnisurteil zu deinen Lasten führen.
Du solltest zumindest Offenheit zur gütlichen Einigung demonstrieren. Wenn dein Nachbar der "Pighead" sein will, soll er doch. Schauen was es ihm dann in der Verhandlung bringt.
Von vornherein ablehnen? Macht auf den Richter gar keinen guten Eindruck.
Ich wollte eher wissen ob ich diese Güterverhandlung ablehnen kann da nicht zu erwarten ist das der Beklagte sich an die dort vereinbarten Anweisungen hält.Es geht mir nicht darum fernzubleiben sondern darum diese Güterverhandlung gar nicht stattfinden zulassen sondern gleich zu einer richtigen Verhandlung überzugehen