Kann man eine gerichtliche Ladung auch an ein Postfach senden lassen?
in kürze soll eine gerichtliche Vorladung an mich versandt werden. Ich möchte der Vorladung Folge leisten, da ich aber beruflich oft für längere Zeit unterwegs bin, erreicht mich die Vorladung unter Umständen zu spät. Kann ich ein Postfach angeben oder eine Ausweichadresse angeben, zum Beispiel meinen aktuellen Arbeitsort?
5 Antworten
Garantiert nicht: normalerweise muss der Empfänger eigenhändig unterschreiben, das er die Vorladung erhalten hat. Bei einem Postfach ist das nicht möglich.
Eine solche Vorladung wird regelmäßig nur an Deine Meldeanschrift ( ladungsfähige Adresse ) versandt.
Ein Postfach ist nicht erlaubt, weil ein Postfach keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
Anders gesagt, bei einem Postfach muss der Versender Von der Möglichkeit ausgehen, dass die Post nicht regelmäßig abgeholt wird.
Die Adresse deiner Arbeitsstelle wäre ebenfalls nicht sonderlich gut, wenn du selbst sagst dass du beruflich sehr viel unterwegs bist.
Dann kannst du sie da genauso wenig abholen wie an einem Postfach.
Üblicherweise wird die Post an deine Meldeadresse verschickt, weil das eben eine ladungsfähige Anschrift darstellt.
Nun, ich meinte nicht an den Firmensitz, sondern tatsächlich dorthin, wo ich aktuell arbeite. Da bin ich stationär, müsste wegen der Post dann extra nach Hause fahren. Hinterher senden ist wohl dann die einzige Möglichkeit...
Was eine ladungsfähige Anschrift und weshalb ein Postfach nicht möglich ist, wurde Dir bereits ausführlich erklärt.
Du könntest ja mal bei der Geschäftsstelle des Gerichts anrufen und nachfragen, ob Du Dir die Ladung persönlich abholen kannst.
Hallo.
Hier beim Amtsgericht werden die meisten persönlich zugestellt.
Mit Gruß