Kann man ein Tablet von der Steuer absetzen?
Hi. Ich mache momentan eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker und erhalte Aufstiegs-BAföG. Nun verbrauche ich extrem viele Schmierblätter beim Lernen, weil ich mir so den Lerninhalt besser einprägen kann. Dann kam ich auf die Idee, dass ich dies durch ein Tablet umgehen könnte. (Ich habe vor dem Techniker schon 2 Jahre gearbeitet und mache seit dem auch meine Steuer jedes Jahr.) Könnte ich dies dann als „schulischen Verwendungszweck“ absetzen? Und ist es da vorteilhaft den Vollpreis zu zahlen oder kann man bei Ratenzahlung nur das „bisher gezahlte“ absetzen. Vielen Dank schonmal für die Antworten und bleibt gesund!
1 Antwort
Das sollte gehen. Meist wird ein beruflicher/schulischer Nutzungsanteil von 50% angenommen. Mit entsprechender Begründung sollte das auch bei dir gehen. Dabei muss man jedoch bedenken das von Amtswegen 1.000 Euro Werbungskosten abgezogen werden. Nehmen wir an, das Tablet kostet 700 Euro, dann sind 350 Euro als webungskosgen zu berücksichtigen. Das heißt, es müssen weitere Kosten von 650 Euro anfallen, damit überhaupt eine steuerliche Auswirkung in Frage kommt. Anders verhält es sich, wenn du im Jahr der Anschaffung nicht auf Lohnsteuerkarte arbeitest, dann kannst du einen Antrag auf Verlustvortrag stellen, dann wirken sich die tatsächlichen Kosten dann aus, wenn du wieder Geld verdienst.