Kann man ein P-Girokonto wieder kündigen und bekommt man dann woanders ein neues?
Ich habe bei der Commerzbank ein P-Giro eröffnet und wurde dann von denen abgezockt. Es gab mehrfach Probleme mit deren Bankautomaten und ich soll deswegen unnötige Gebühren zahlen. Man ist inkooperativ, verweigert schriftliche Stellungnahme damit ich den Vorgang bei der Verbraucherzentrale klären kann. Ich möchte diese Bank wechseln, habe auch früher immer wieder schlechte Erfahrungen mit diesem Institut gemacht, weil die manchmal sehr kundenfeindlich arbeiten. Kann ich ohne weiteres "springen" ein P-Giro" ist ja eine besondere Kontoform?
Ciao DJ
5 Antworten
Hallo,
also grundsätzlich kannst du dein P-Konto jederzeit kündigen. Die Aussage von Plasmaspender stimmt so nicht ganz, du kannst ein P-Konto nicht ruhen lassen und zusätzlich ein zweites P-Konto bei einer anderen Bank eröffnen, da jeder nur ein P-Konto haben darf, dafür hast du bei der Eröffnung deines P-Kontos unterschrieben und das wurde auch an die Schufa gemeldet, die Schufa speichert diese Daten und überwacht dass keiner zwei P-Konten eröffnet.
Du musst also dein P-Konto kündigen und kannst dann erst bei einer anderen Bank ein neues P-Konto eröffnen.
Aber du musst auch wissen, dass die neue Bank nicht dazu verpflichtet ist dir ein P-Konto zu eröffnen.
Die Banken sind nur dazu verpflichtet ein bereits bestehendes Girokonto auf schriftlichen Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
Hier kannst du alles über das P-Konto kostenlos nachlesen.
http://www.autos-ohne-schufa.de/p-konto/Das-pfaendungsfreie-Girokonto-eBook.pdf
Gruß
Ich weiß zwar auch nicht, was ein P-Konto ist. Aber du kannst auf jeden Fall bei jeder beliebigen anderen Bank ein neues Konto eröffnen, und das Konto bei der Commerzbank einfach ruhen lassen. (Wenn du allerdings bei der Commerzbank Kontoführungsgebühren zahlst, dann solltest du schon versuchen zu kündigen - schau doch einfach in deren AGB rein!)
was ist denn ein p-Girokonto?
Um die Frage von freejack75 zu beantworten. Ein sogenanntes P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO. Wird ein bestehendes Konto nicht in ein P-Konto umgewandelt, wird spätestens 4 Wochen nach einer Pfändung des Kontos das gesamt Guthaben an den Gläubiger überwiesen. Hierbei ist es vollkommen egal woher das Guthaben auf dem Konto stammt. Auch Sozialleistungen und Kindergeld können auf einem normalen Girokonto vollständig gepfändet werden.Nach der Umwandlung des Kontos in ein P-Konto steht sofort und automatisch nur ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.045,04 € monatlich zur Verfügung. Wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben oder Sozialleistungen für weitere Personen beziehen, kann der Freibetrag auf dem P-Konto mit einer P-Konto Bescheinigung erhöht werden. Im Klartext heisst das, wenn ein normales Girokonto gepfändet wird, ist das Geld futsch und das Konto so lange gesperrt, bis die Schulden getilgt sind.
Kein Problem das geht. Geh doch mal online auf www.prepaidstar.de. Da kannst Du dann erst mal ein normales Girokonto - das nennt sich dort PrepaidTrio - eröffnen. Danach bekommst Du eine Kontonummer, eine ec-Karte und eine Visa Card. Wenn alles bei Dir eingetroffen ist dann stellt Du einen P-Konto Antrag und das Konto wird einfach umgestellt. Am wählst Du den Zeitraum aus, an dem kein Geldeingang bei Dir zu verzeichnen ist. In dieser Zeit kannst Du dann das alte Konto kündigen und das neue Konto als P-Konto umstellen. Übrigens, auf Prepaidstar.de gibt es noch 5 EURO Rabatt auf die Kontoeröffnung und es geht alles ohne Kundenberater oder irgendwelche anderen blöden Fragen. Viel Erfolg.