Recht auf Datenlöschung bei der Bank?
Hallo Ihr lieben,
Ich habe mir vor einigen Tagen ein Girokonto bei der Sparkasse eröffnet und möchte den Vorgang wieder rückgängig machen. Mein Arbeitgeber koorperiert mit einem anderen Geldinstitut, wo ich die möglichkeit habe, kostenlos und ohne monatliche Gebühren, ein Girokonto zu führen. Jetzt meine eigentiche Frage : Kann ich das Girokonto wieder löschen & habe ich ein Recht darauf, meine privaten Daten, wie z.b Name meines Arbeitgebers sowie höhe meines Verdienstes, die vermerkt wurden löschen zu lassen? Ich bitte um eure Informationen..
Schöne Grüße Andi
4 Antworten
Einfach das Konto kündigen, ggf. müssen noch gesetzliche Aufbewahrungsfristen ablaufen, aber dann müssen die löschen.
Aber mal nebenbei: Interessant, dass du ein kostenloses Girokonto "dank des Arbeitgebers" so lobst, Banken mit kostenlosen Girokonto ohne zusätzliche Kooperation gibt es Unmengen.
Natürlich kannst Du ein Konto jederzeit auch wieder kündigen, ob Deine Daten allerdings gelöscht werden, kannst Du sowieso nicht kontrollieren.
https://praxistipps.chip.de/sparkasse-konto-kuendigen-so-gehts_95122
Die Bank unterliegt gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, so einfach ist das nicht.
Ich denke hier an HGB § 257: zehn Jahre.
10 Jahre ab dem 01.01. des nächsten Jahres.
Ich kann mich dem vorherigen Kommentar nur anschliessen. Konto kündigen, aber mit Datenlöschung ist nichts, die müssen das 7 Jahre aufbewahren.
Und wie lange gelten in der Regel diese Aufbewahrungsfristen?