Brauche ich in der Privatinsolvenz ein P-Konto oder reicht auch ein Girokonto auf Guthabenbasis?
Hallo,
ich werde demnächst meinen Antrag auf Privatinsolvenz stellen und habe bei meinem jetzigen Girokonto einen Dispo den ich voll ausschöpfe und wenn ich in Privatinsolvenz gehe, wird der Dispo mir von der Bank gekündigt und ich habe leider nicht so viel Geld um diesen ins Plus zu bringen. Deswegen möchte ich das auch noch mit in die Privatinsolvenz mitnehmen. Nun werde ich jetzt ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen. Aber nun meine Frage, ist es besser dann ein P-Konto zu eröffnen oder reicht auch ein Girokonto auf Guthabenbasis aus? Wäre auch super wenn mir jemand eine Bank empfehlen würde, die das auch macht?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
7 Antworten
Hallo Ladina
Ein Guthabenkonto reicht völlig aus. Nach der Eröffnung leitest Du alle Geldeingänge hierhin. Laufende Kredite oder Ratenzahlungen die eh mit in Insolvenz laufen sollen, lässt Du einfach mit der alten Bankverbindung weiterlaufen. Du machst dann alles was du Banktechnisch machst nur noch über das Guthabenkonto und lässt das alte einfach "an die Wand fahren". Darum kümmert sich später der Insolvenzverwalter.
Sorry, aber grundsätzlich kannst Du selbst diesen Antrag nicht stellen, dafür ist ein Schuldnerberater oder ein Anwalt nötig. Grundssätzlich ist es bei gleicher Bank nicht möglich ein Giro-Konto und P-Konto zu unterhalten und die derzeit kontoführende Bank wird ein im Minus stehendes Konto nicht in ein P-Konto umwandeln.
Im Zusammenhang und als Sofortmassnahme ist es sinnvoll für das bestehende Konto einen Pfändungsschutz in Höhe des Existenzminimums zu bekommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Allerdings sollte auch sofort mit der Bank offen gesprochen werden, sonst kann es bis ein SB oder ein REA die Sache in der Hand hat, mächtig finanzielle Probleme geben.
Der Frage ist nicht zu entnehmen ob schon Pfändungsmassnahmen bestehen.
Nein es gibt noch keine Pfändungsmaßnahmen.
Was bedeutet SB und REA?
Der Dispo geht doch mit in die Insolvenz? Die Bank wird ihn von Dir zurück fordern, schließlich ginge es da um Gelder von uns; die Manager werden kaum auf ihre Provisionen verzichten.
Ein normales Guthabenkonto ist völlig OK, die sog. P-Konten sind wohl viel teurer, und normalerweise solltest Du während der Insolvenz keine Pfändungen am laufen haben.
fraglich ist, ob die andere bank dich das so einfach machen lässt.
übrigens: insolvenz heisst nicht, dass schulden gelöscht werden.
Wieso hast du einen Anwalt?? der arbeitet nicht umsonst. Der insolv.Verwalter regelt alles
Mein Anwalt hat aber mir den Rat gegeben das so zu machen.