Kann ich rechtlich verlangen, dass die Ex-Frau meinen Nachnamen wieder ablegt?

6 Antworten

Nein. Und das ist auch gut so. Stellt Dir mal vor, DIR würde jemand anderes vorschreiben, daß Du auf der Stelle Deinen Nachnamen zu ändern hast. DAs würdest Du auch nicht so richtig toll finden, zumal es mit Kosten verbunden ist - Änderung der Ausweise etc.

Du kannst Dich aber gerne durchs Gesetz kämpfen: http://www.jusline.de/Namensaenderungsgesetz_(NamAendG).html

weisnichtwas 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 22:24

Ja verstehe ich gut, aber dann redet man auch nicht schlecht über einen wenn man dessen Namen behalten möchte. Aber wie gesagt ich werde der Sache einen Besuch abstatten und an der Gebühr soll es nicht liegen....

Haha! Genau das fragte ich vor einiger Zeit meinen Anwalt.

Nein, kannst Du nicht. Sie kann gegen eine geringe gebühr ihren vorherigen namen wieder annehmen, aber nur wenn Sie es will. Du hast darauf keinen Einfluss.

weisnichtwas 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 22:21

Danke für die super schnelle Antwort .... ich glaube da muss ich dann bei meiner Ex- mal persönlich vorbei schauen und besten meinen Hund mitnehmen ...... grins

Nein, den kann sie behalten. Nur wenn sie wieder heiratet, kann der neue Mann den Namen nicht annehmen (kleiner Trost), dann kann Sie aber ihren alten Namen annehmen, den des neuen Mannes, ihren Geburtsnamen oder einen Doppelnamen aus ihrem Geburtsnamen oder Deinem Namen mit den neuen Namen. Der neue Mann kann auch den Geburtsnamen Deiner Ex-Frau annehmen oder einen Doppelnamen aus den Geburtsnamen deiner Ex und seinem eigenen machen, aber Dein Name bleibt ihm verwehrt.

Beispiel: Du heißt Müller, Die Ex ist eine geborene Meier und der neue Lover heißt Schmidt

Deine Ex kann wählen: Frau Müller, Frau Meier, Frau Schmidt oder Frau Müller-Meier, Frau Müller-Schmidt, Frau Meier-Schmidt.

Der neue kann nur wählen unter Herr Schmidt, Herr Meier, Herr Meier-Schmidt unabhängig vom Namen Deiner Frau.

Meine Ex-Frau hat bei erneuter Eheschließung meinen Namen dem den neuen Ehepartners angehängt. Der Mann hat seinen behalten. Das macht natürlich Sinn, wenn man den Nachnamen der ersten Ehe weiterführen will, weil die Kinder aus der ersten Ehe auch diesen Namen führen.

Du kannst ihr Deinen Namen aber nicht entziehen, verschenkt ist verschent.

Ich hoffe ich habe Dir geholfen.

weisnichtwas 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 23:02

Ja" Vielen Danke sehr anschaulich, über das verschenkt muss ich mal genauer drüber nachdenken. Geschenke sollte man eigentlich hochhalten und nicht in den Schmutz legen ,,,,mich""", mal übertrieben Formuliert ! Dass ist genau das was mich eigentlich so stört bei der ganzen Sache ....

Wenn ihr der Name gefällt, kann sie nur selbst bestimmen, ihn wieder aufzugeben

Nein das ist sicher nicht mehr möglich.