Kann man das als Straftat sehen?
Da ich mich kau mit Straßenverkehr usw auskenne hoffe ich mal das hier einige experten dabei sind Viele von euch kennen ja bestimmt diese Parkplätze/Parkhäuser wo man Sich ein Ticket beim Einparken Ziehen muss und beim Weg fahren dann je nach dauer Bezahlen muss
heute war ich an so einem Parkplatz und habe beobachtet wie sich da jemand durch geschlichen hat hinter einer anderen person als die Schranke zu viel Hat die person nochmal richtig Gas gegeben und wurde dennoch von der schranke am dach erwischt ist aber trotz dessen durch gekommen
ich meine gesehen zu haben das die person sich direkt nach dem einparken zwar ein Ticket geholt hat aber dennoch vermute ich das das eine straftat sein müsste
kennst sich hier zufälligerweise wer aus und kann mir sagen Welcher Paragraph und welcher absatz wenn es illegal ist oder wenn ihr euch nicht sicher seid wo man das nach lesen kann
Danke schon mal fürs durchlesen und ebenso danke für die antworten
4 Antworten
Ohne Geld geparkt
https://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen
Schranke beschädigt
versuchter Betrug ?
Man kann nur hoffen, dass die Schranke einen dicken, fetten Kratzer im Autodach hinterlassen hat. Damit sich die Sache wenigstens gelohnt hat... ;-)
Der § 263 StGB passt hier überhaupt nicht. Dazu müsste es zu einer Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen gekommen sein. Das kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Zumal es ja schon an einer Person mangelt, die da getäuscht werden könnte. Der Autofahrer hat es da nur mit Automaten bzw. Maschinen zu tun.
Außerdem müsste man nachweisen, dass von Anfang an (also schon vor Befahren des Parkhauses) die Bereitschaft fehlte, das Parkentgelt zu bezahlen.
Nö, der § 265a StGB ist hier nicht anwendbar. Das steht auch in Deinem Link:
Da § 265a StGB nur das Erschleichen des Zutritts verbietet, unterfällt es auch nicht dem Tatbestand der Norm, wenn der Täter ein Angebot in Anspruch nimmt, bei dem das Entgelt erst nach der Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten ist. Dies ist etwa regelmäßig bei Parkhäusern der Fall.
vielen Dank fürs Sternchen ;-)
Vielen dank für die kurzen und knappen aussagen kann man dieses Ohne geld geparkt auch gelten lassen wenn es nur 1-2 min ohne zu zahlen war und der rest bezahlt wurde ? und kann das "Beschädigen" dennoch irgendwelche andere folgen haben auch wenn die schranken keine visuellen schäden haben
wenn es nur 1-2 min ohne zu zahlen war und der rest bezahlt wurde ?
Was meinst Du damit?
Naja es sind ja im endeffekt dennoch die par minuten die er ohne zahlung Geparkt hat
Mir würde dazu keine Strafnorm einfallen.
Der § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) betrifft nur das Erschleichen des Zutritts. In diesem Fall ist das Entgelt ja erst nachträglich zu entrichten.
Meinst du es gilt aber dennoch als straftat oder nicht wenn er es ne minute später geholt hat im endefekt hat er ja ohne parkschein Geparkt ich verstehe das nicht so ganz ich habe einfach die "U-Bahn" Logik drauf angewendet da darf man ja auch nicht erst fahren dann zahlen
ich meine im endeffekt hat er ja dennoch Geparkt ohne das die zeit gezählt wurde
Zivilrechtlich schuldet der Täter natürlich das Parkentgelt. Außerdem kann ihm Hausverbot erteilt werden.
Nur strafrechtlich sehe ich in Bezug auf das Entgelt keine Handhabe. Wenn nichts beschädigt wurde, liegt keine Straftat vor.
Mit viel Phantasie könnte man den § 265a, "Erschleichen von Leistungen, anwenden. Aber der wäre nicht mehr erfüllt, weil der Täter von der Begehung der Tat zurückgetreten ist, indem er das Ticket nachgelöst hat.
Okay danke für deine zeit
Nun der Fahrer macht sich meiner Ansicht nach § 265a StGB Erschleichen von Leistungen schuldig. Außerdem hat er kein Ticket zur Ausfahrt, er muss die drängel-Aktion bei der Ausfahrt also erneut durchziehen. Verhakt sich die Schranke dabei, bricht ab oder verbiegt sich kommt Sachbeschädigung hinzu. Außerdem besteht ein erhebliches Risiko auf das vordere Fahrzeug aufzufahren wenn dessen Fahrer aus irgend einem Grund bremsen muss. Nötigung (zu dichtes Auffahren), Unterschreitung des Mindestabstands, und bei einem Unfall wieder Sachbeschädigung alles mögliche Vorwürfe.
Da Parkhäuser in der Regel Videoüberwacht sind gibt es eine Anzeige sobald es der Aufsicht auffällt oder ein Anderer Anzeige erstattet.
Und wenn er das ticken nach dem einparken geholt hat ?
Unlogisch! Warum dann der Aufstand mit dem Risiko Fahrzeug und Schranke wegen ein paar Euro Parkgebühren zu beschädigen?
Versteh ich auch nicht ich meine ich bin ja nicht die person ...
Nun, das hoffe ich. Außerdem sind die Ticketautomaten oft, zu Fuß nur mit lebensgefährlichem Gehüpfe zugänglich.
Zu der Aktion fällt mir eigentlich nur eins ein:
Wer ist so bescheuert und macht das auch noch beim Einfahren ins Parkhaus?
Gruß Michael
und wurde dennoch von der schranke am dach erwischt ist aber trotz dessen durch gekommen
könnte auch https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht_(Deutschland)
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