Kann man das als Straftat sehen?

4 Antworten

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newcomer  07.06.2019, 22:53

und wurde dennoch von der schranke am dach erwischt ist aber trotz dessen durch gekommen

könnte auch https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht_(Deutschland)

gewertet werden

newcomer  07.06.2019, 22:54
@newcomer

versuchter Betrug ?

RobertLiebling  07.06.2019, 22:55
@newcomer

Man kann nur hoffen, dass die Schranke einen dicken, fetten Kratzer im Autodach hinterlassen hat. Damit sich die Sache wenigstens gelohnt hat... ;-)

RobertLiebling  07.06.2019, 22:59
@newcomer

Der § 263 StGB passt hier überhaupt nicht. Dazu müsste es zu einer Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen gekommen sein. Das kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Zumal es ja schon an einer Person mangelt, die da getäuscht werden könnte. Der Autofahrer hat es da nur mit Automaten bzw. Maschinen zu tun.

Außerdem müsste man nachweisen, dass von Anfang an (also schon vor Befahren des Parkhauses) die Bereitschaft fehlte, das Parkentgelt zu bezahlen.

RobertLiebling  07.06.2019, 22:53

Nö, der § 265a StGB ist hier nicht anwendbar. Das steht auch in Deinem Link:

Da § 265a StGB nur das Erschleichen des Zutritts verbietet, unterfällt es auch nicht dem Tatbestand der Norm, wenn der Täter ein Angebot in Anspruch nimmt, bei dem das Entgelt erst nach der Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten ist. Dies ist etwa regelmäßig bei Parkhäusern der Fall.

newcomer  23.05.2020, 07:02

vielen Dank fürs Sternchen ;-)

HardwareFreak3 
Beitragsersteller
 07.06.2019, 22:54

Vielen dank für die kurzen und knappen aussagen kann man dieses Ohne geld geparkt auch gelten lassen wenn es nur 1-2 min ohne zu zahlen war und der rest bezahlt wurde ? und kann das "Beschädigen" dennoch irgendwelche andere folgen haben auch wenn die schranken keine visuellen schäden haben

RobertLiebling  07.06.2019, 22:59
@HardwareFreak3
wenn es nur 1-2 min ohne zu zahlen war und der rest bezahlt wurde ? 

Was meinst Du damit?

HardwareFreak3 
Beitragsersteller
 07.06.2019, 23:00
@RobertLiebling

Naja es sind ja im endeffekt dennoch die par minuten die er ohne zahlung Geparkt hat

Mir würde dazu keine Strafnorm einfallen.

Der § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) betrifft nur das Erschleichen des Zutritts. In diesem Fall ist das Entgelt ja erst nachträglich zu entrichten.

HardwareFreak3 
Beitragsersteller
 07.06.2019, 22:56

Meinst du es gilt aber dennoch als straftat oder nicht wenn er es ne minute später geholt hat im endefekt hat er ja ohne parkschein Geparkt ich verstehe das nicht so ganz ich habe einfach die "U-Bahn" Logik drauf angewendet da darf man ja auch nicht erst fahren dann zahlen

HardwareFreak3 
Beitragsersteller
 07.06.2019, 22:56
@HardwareFreak3

ich meine im endeffekt hat er ja dennoch Geparkt ohne das die zeit gezählt wurde

RobertLiebling  07.06.2019, 23:01
@HardwareFreak3

Zivilrechtlich schuldet der Täter natürlich das Parkentgelt. Außerdem kann ihm Hausverbot erteilt werden.

Nur strafrechtlich sehe ich in Bezug auf das Entgelt keine Handhabe. Wenn nichts beschädigt wurde, liegt keine Straftat vor.

ZuumZuum  08.06.2019, 12:26
@HardwareFreak3

Mit viel Phantasie könnte man den § 265a, "Erschleichen von Leistungen, anwenden. Aber der wäre nicht mehr erfüllt, weil der Täter von der Begehung der Tat zurückgetreten ist, indem er das Ticket nachgelöst hat.

HardwareFreak3 
Beitragsersteller
 07.06.2019, 22:51

Okay danke für deine zeit

Nun der Fahrer macht sich meiner Ansicht nach § 265a StGB Erschleichen von Leistungen schuldig. Außerdem hat er kein Ticket zur Ausfahrt, er muss die drängel-Aktion bei der Ausfahrt also erneut durchziehen. Verhakt sich die Schranke dabei, bricht ab oder verbiegt sich kommt Sachbeschädigung hinzu. Außerdem besteht ein erhebliches Risiko auf das vordere Fahrzeug aufzufahren wenn dessen Fahrer aus irgend einem Grund bremsen muss. Nötigung (zu dichtes Auffahren), Unterschreitung des Mindestabstands, und bei einem Unfall wieder Sachbeschädigung alles mögliche Vorwürfe.

Da Parkhäuser in der Regel Videoüberwacht sind gibt es eine Anzeige sobald es der Aufsicht auffällt oder ein Anderer Anzeige erstattet.

HardwareFreak3 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 02:30

Und wenn er das ticken nach dem einparken geholt hat ?

buma1978  09.06.2019, 12:02
@HardwareFreak3

Unlogisch! Warum dann der Aufstand mit dem Risiko Fahrzeug und Schranke wegen ein paar Euro Parkgebühren zu beschädigen?

HardwareFreak3 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 21:53
@buma1978

Versteh ich auch nicht ich meine ich bin ja nicht die person ...

buma1978  10.06.2019, 00:30
@HardwareFreak3

Nun, das hoffe ich. Außerdem sind die Ticketautomaten oft, zu Fuß nur mit lebensgefährlichem Gehüpfe zugänglich.

Zu der Aktion fällt mir eigentlich nur eins ein:

Wer ist so bescheuert und macht das auch noch beim Einfahren ins Parkhaus?

Gruß Michael