Ausfragen von Personen auf Instagram strafbar?
Hey,
mal eine Frage: Wenn eine Person X eine andere Person Y auf Instagram anschreibt und fragt: „Kennst du Anna aus B-Dorf und hattest du mal was mit mir?" „Findest du sie auch scharf?" „Flachland hat sie auch ja nicht gerade" „ Wo arbeitet sie?" „Ist sie verheiratet?" "Meinst du mit ihr kann man Spaß/Sex haben?" "Meinst du sie ist verklemmt?" etc.
Und Person Y erzählt es Anna bzw schickt ihr Screenshots vom Chatverlauf, ist es dann für Person X eine strafbare Handlung die zur Anzeige und Ermittlung der IP-Daten gebracht werden kann oder stellt sowas keine Straftat etc. da?
Zwischenzeitlich hat Person X auch seinen Account gelöscht.
Zudem kennt Anna die Person X nicht und Person X hat schon mehrmals wem befragt in größeren Abständen.
Wie lange speichert u.a. Instagram die Daten, wenn der Account von der Person X selber gelöscht wurde und wäre ggf. durch die Polizei, falls hier eine Straftat vorliegt, einsehbar?
Danke!
3 Antworten
ich finde dass diese sexuellen Fragen die Ehre der Anna verletzen, sie sollte zumindest Anzeige gegen Unbekannt erstatten wenn dies öfter passiert. Sie kann sich aber sicher denken, wer diese Fragen stellt oder von Fake Accounts stellen lässt, meistens weiß man intuitiv wer zu sowas fähig ist (Ex, crush, Kollegen, ect)
Ja die Frage wäre, würde die Polizei dieses verfolgen (können), wenn keine rechtliche Grundlage für eine Straftat vorliegt? Denn als Ehrverletzung gilt dieses nicht. Ebenso nicht als Nachstellung oder sexuelle Belästigung.
Nein das ist nicht starfbar. Glaube WENN würde das als Belästigung/Rufmord noch irgendwie einzuordnen sein.
Da wird nichts passieren. Ist halt übels peinlich für euch zwei, dass sie es nun weiß :D
warum sollte es? du hast sie weder beleidigt noch sonst was gemacht. fragen stellen ist ansich nicht strafbar - muss ja niemand beantworten...
Auch nicht, wenn "Anna" Person X garnicht kennt und trotzdem einer anderen Person Fragen über sie stellt?