Kann man Bußgeld wegen lauter Musik anfechten?
Ich bin mit einem Kumpel betrunken an einem Sonntag Morgen unterwegs gewesen und wir haben mit unserer Box laut Musik gehört. Um 7:10 kam dann die Polizei und sagte uns das wir zu laut Musik hören und das ausmachen sollten. (Ausweise wurde kontrolliert) Wir haben natürlich direkt die Musik aus gemacht und sind weiter gezogen. Keine Verwarnung, kein Platzverweis, alles war super.
Nach circa 40 Tagen bekomme ich Post von der Stadtverwaltung. Darin steht ich soll ein Bußgeld von 128,50€ (Geldbuße 100€ + Gebühren 25€ + Auslagen in höhe von 3,50€ ).
Das Bußgeld wird verlangt weil ich entgegen § 10 (2) des LImschG NW ein Musikwiedergabegerät in einer Lautstärke benutzt haben sollte wodurch andere dadurch belästigt wurden.
Kann ich dagegen Vorgehen und mich auf Unzurechnungsfähigkeit stützen? Sollte ich erwähnen das ich nicht darauf hingewiesen wurde Bußgeld bezahlen zu müssen als die Polizei bei uns war?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen das ich mich zum Zeitpunkt, wo die Polizei eintraf, auf einem öffentlichen Verkehrsweg befand
Ich freue mich auf alle hilfreichen Antworten oder Ähnliche Erfahrungen. :)
4 Antworten
Als erstes sind nirgendwo in deutschen Gesetzen einfache Verwarnungen vor dem einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vorgesehen.
Das heißt, dass direkt ein Verwarn- oder Bußgeld ausgestellt werden kann, wenn man ordnungswidrig gehandelt hat. Vor einem Bußgeld ist der Beschuldigte jedoch anzuhören. Das ist in dem Moment geschehen, in dem die Polizei mit euch gesprochen hat.
Nach dem LImschG NW kannst du in deinen Fällen ein Bußgeld bis zu 1.000 EUR bekommen.
Das heißt die Behörde legt das Bußgeld nach eigenem Ermessen fest. In diesem Ermessen könnten deine genannten Umstände (Trunkenheit etc.) eine Rolle spielen. Jedoch ist der Bußgeldbescheid nun erstellt, und wird nicht mehr geändert.
Es ist dein gutes Recht den Bescheid anzufechten, jedoch wirst du aus deinen genannten Gründen damit keinen Erfolg haben.
Ich hatte es schon befürchtet. Nicht die Antwort die ich erhofft habe dennoch die beste. Danke :)
Klar kannst du den Bescheid anfechten - nur bringen wird dir das nix, außer dass es letztendlich noch um ein Vielfaches teurer für dich wird.
Bezahl das Bußgeld, und die Sache ist erledigt.
Dazu könnte noch kommen, öffentliches Wiedergeben von Musik, GEMA nachzahlen plus Strafe.
Wieso in geschlossenen Räumen? Es war doch draußen auf der Straße. Also hat er recht.
Also vor paar monaten, war ich sturz betrunken. Und ich und meine Freunde waren in der Wohnung von einem Kollegen . Es war laut keine Frage.
Irgendwann klingelte die Polizei. Sie sagten uns '' Sollten wir nochmal vorbei kommen müssen müsst ihr buße bezahlen, beim dritten mal wird die Anlage mitgenommen''.
Es ist ja schliesslich nur eine Verwarnung... wäre mir neu, wenn man sofort Geld bezahlen müsste. Ich kenn es nur, wenn die Polizei zum zweiten mal kommen muss Oo
So kannte ich es auch aber anscheinend wird es direkt als Ordnungswidrigkeit behandelt wenn man sich mit lauter Musik auf öffentlichen verkehrswegen befindet.
Vor einigen Monaten hatte ein anderer kollege den selben fehler gemacht (im Park). Er wurde zwei mal "erwischt" und sollte nur 40 zahlen. Daher habe ich mich gewundert. Die Polizei hat mir nicht einmal gesagt das etwas auf mich zu kommen könnte.
Wäre doch nett, wenn Ihr auf eure Mitmenschen Rücksicht nehmen würdet, ohne dass die Polizei kommen muss.
Rücksicht hin oder her, als ob du noch nie was ''verbotenes gemacht hast'' in anführungsstrichen.
Wenn das in geschlossenden privaten räumen ist nicht, also was erzählst du da von einen Unfug. Hast du überhaupt von was Ahnung?