Kann man bei einer Abstandsmessung auf einer Brücke das Video danach anfordern?

4 Antworten

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Bei einer Abstandsmessung wird kein besonders großer Bereich überwacht. Meist sind das nur 300m vor dem eigentlichen Messpunkt. Man kann also nur das im Nachhinein nachweisen oder widerlegen was hier zu sehen ist.

Im Allgemeinen werden keine Bußgelder verhängt wenn es sich um Bremsmanöver des Vordermanns oder einen plötzlichen Spurwechsel eines anderen handelt der zur Unterschreitung des Mindestabstand geführt hat. Die Sachbearbeiter wissen ja auch das sie dadurch jemanden zu Unrecht beschuldigen würden. Natürlich kann so etwas aber trotzdem mal passieren.

Das Video kannst Du Dir leider nicht zusenden lassen, Du kannst es aber auf der zuständigen zuständigen Bußgeldstelle ansehen. Das sollte auch ohne Anwalt möglich sein.

In der Regel kann das Video selbst erst bei einer Verhandlung vor dem AG eingesehen werden. Zwar kann die OWI-Akte vorab über einen Anwalt zur Einsicht angefordert werden, aber das Video an sich kann m.W. nicht vorab in Augenschein genommen werden.

Crack  15.10.2011, 13:34

In einem Infoblatt der Bayrischen Polizeiverwaltung habe ich folgendes zum Thema Akteneinsicht gefunden:

b) Nach Abschluss der Ermittlungen bis zur Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird sowohl von der Zentrale Bußgeldstelle als auch von den Ermittlungsbehörden uneingeschränkt dem Verteidiger und dem Betroffenen Akteneinsicht gewährt. ..........

An den Betroffenen erfolgt generell keine Übersendung, die Ermittlungsakten können jedoch bei der verwahrenden Dienststelle eingesehen werden. Die Bußgeldakten können auf Antrag und vorheriger Terminvereinbarung bei der Zentrale Bußgeldstelle eingesehen werden.

Ich deute das so das dann auch der Betroffene ohne Anwalt das Video ansehen kann.

Infoblatt Akteneinsicht

Wenn einer vor dir "reingezogen" ist ist das auf dem Video zu sehen und du hörst nichts mehr vom Staatsanwalt. Die Bänder werden erst noch genau angesehen,bevor ein Bußgeld verlangt wird. Das Video kann nur ein Anwalt anfordern.

Crack  15.10.2011, 11:12

vom Staatsanwalt

???

das wird nur einem anwalt zugänglich sein, den nur die haben ein einsichtsrecht in solche akten (inkl. des beweismaterials) wenn es zu einem bußgeld kommen sollte, dann musst du widerspruch einlegen und einen anwalt hinzuziehen. oder du hast neutrale zeugen, die deine version bestätigen können. weiterhin sind die auswerter solcher videos auch erfahren und können die von dir beschriebene situation nachvollziehen.

allerdings bist du verpflichtet, den alten abstand wieder herzustellen, d.h. du musst gas wegnehmen und ggf. abbremsen, lässt du die situation weiterlaufen und vergrößerst den abstand nach einer angemessenen reaktionszeit nicht, gibt es kein pardon mehr.