Kann man Apothekenzuzahlungen von der Steuer absetzen?
Zu vielen rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss man in der Apotheke ein paar Euro trotz Rezept zuzahlen. Da kommt im Jahr ganz schön was zusammen. Da man alles, was zur Gesunderhaltung absetzen kann, frage ich mich und euch: Gilt das auch für diese Zuzahlungen? Dann sammele ich künftig die Quittungen.
5 Antworten
Also grundsätzlich kann man das von der Steuer absetzen. Es gibt aber leider einen Eigenanteil, d.h. man muss erst über diesen kommen, um einen Nutzen davon zu haben. Dieser Eigenanteil ist 1 - 7 % vom Jahresbrutto, abhängig von Einkommenshöhe, Familienstand, Kinderanzahl (kannst du googeln für deine Umstände). Da werden einfache Zuzahlungen aber sicher nicht ausreichen, aber zusamen mit anderen hohen Ausgaben im Jahr (igel-Leistungen, Zahnersatzkosten, Brille, Krankenhaustagegeld usw) kann man über den Betrag kommen und dann kann man die Zuzahlungen absetzen. Es lohnt sich daher, hohe Ausgaben in einem Jahr zu sammeln, also nach der Zahnbehandlung noch die neue Brille in Angriff nehmen.
Die Zuzahlungen für Medikamente und/oder Behandlungen kannst Du bei der Steuer nicht unbedingt absetzen, aber wenn es wirklich zuviel wird, kannst Du Dich auch befreien lassen.
Wie schon erwähnt, kann man den Betrag über der Eigenbeteiligung von der Steuer absetzen. Was viele aber ausser Acht lassen, sind die Beträge, die die Krankenkassen teileweise zuzahlen. Hier geht es um sog. "Pflegehilfsmittel" wie z. B. Inkontinenzprodukte. Wir benötigen für einen pflegebedürftigen Familienangehörigen jeden Monat Windeln, wofür wir von der KK monatlich eine Zuzahlung von 40 Euro erhalten. Den entsprechenden Antrag kann man sich z. B. unter www.param.de herunterladen. Auch in der Apotheke bekommt man darüber Auskunft und Hilfe.
Quittungen sammeln macht dann Sinn, wenn du aufgrund einer chronischen Erkrankung sehr viele Zuzahlungen im Jahr zu leisten hast, die über einen gewissen Satz (hab ich aktuell nicht parat) hinausgehen.
So, wie Versicherungen die Steuer mindern, fließen auch Zuzahlungen ein. Ein guter Steuerberater kann dir aber genau sagen, in welcher Höhe was abzugsfähig ist.
Zuzahlungen sind abzugsfähig. Allerdings macht das Sammeln nur Sinn, wenn du über die zumutbare Eigenbelastung kommst. Allerdings kannst du da auch Kosten für Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte usw. mit reinrechnen.
Kennst Du die neue Fassung des § 33 Einkommensteuergesetz?
Danach sind Prozesskosten und damit auch Rechtsanwaltskosten nicht mehr abziehbar.
Und Deine "Kenntnisse" wegen des privaten Autounfalls - woher hast Du die?
Richtig, DH, aber Ergänzung
nicht nur Kosten für Gesundheit, sondern säntliche "außergewöhnliche Belastungen, wie ein privater Autounfall, Kosten eines Rechtsstreits etc.
Hat man die Grenze erreicht, kann es z.B. sinnvoll sein, sich in dem Jahr eine neue Brille machen zu lassen