Zurückgegebene Sachen trotzdem von Steuer absetzen?
Wenn ich etwas kaufe, zb Arbeitschuhe und nun einen Beleg für den Kauf habe und dann aber die Schuhe wieder zurückschicke, kann ich die trotzdem mit dem Beleg von der Steuer absetzen lassen? Woher wissen die, dass sie danach zurückgegeben worden sind. Das ist bestimmt Betrug oder?
5 Antworten
Hallo,
diesmal ne kurze Antwort, weil ich denke, dass du dir die Frage schon selbst beantwortet hast.
du kannst diesen Schritt logischerweise nicht wählen, wenn du nichts ausgegeben hast - der Grund für letztere Tatsache ist eigentlich irrelevant. Wird der Vertrag nachträglich - sei es ex nunc oder ex tunc - aufgelöst, sind alle Leistungen zurückzustellen. Wird keine Steuer fällig weil du nichts gekauft hast, kannst du auch nichts absetzen.
Was Dauerschuldverhältnisse angeht, kenn ich mich mit Steuer und Rechnungslegung leider viel zu wenig aus, um hier einen tatsächlich wertvollen Beitrag zu leisten.
Wenn du bei der Steuer mogelst, wird das sanktioniert - ja.
LG Chris
kann ich die trotzdem mit dem Beleg von der Steuer absetzen lassen?
praktisch möglich
Woher wissen die, dass sie danach zurückgegeben worden sind.
gar nicht
Das ist bestimmt Betrug oder?
Richtig das wäre dann definitiv Betrug
So ist es. Das wäre Steuerbetrug. Wenn sie dich dabei erwischen, wird das teuer.
Das ist bestimmt Betrug oder?
Ja.
§ 370 AO.