Kann man als Lehrer das Essen in der Schule absetzen?
7 Antworten
Essen stellt ein natürliches Bedürfnis dar, welches jeder unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit hat. Die Kosten für die Verpflegung gehören daher zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind steuerlich irrelevant. Lediglich bei Dienstreisen (z.B.Klassenfahrten) kann man die Verpflegungsmehraufwendungen in Form der entsprechenden Pauschalen als Werbungskosten geltend machen.
Absetzbar also steuerlich relevant ist immer nur der "Mehraufwand" an Verpflegung.
Da das Schulessen aber subventioniert ist, wird das nichts.
Eigentlich müsstest du als gut bezahlter Lehrer, dort den Normalpreis zahlen, So hast du ja sogar einen geldwerten Vorteil durch die Haushaltsersparnis.
Im Unterricht auf alle Fälle. In den Pausen nicht, denn dazu sind Pausen da.
??? Du redest wirr ???
Ja natürlich- dann nimmst Du schneller ab, wenn Du das Essen "absetzt";-)
Als Lehrer wirst Du wohl nicht verpflichtet sein an der Verpflegung teilzunehmen