Kann man als Bezieher von sozialhilfe (sgb 12) einfach den Bezug "kündigen"?
Wenn man sozialhilfe bezieht, und aus irgendwelchen Gründen (nicht weiter relevant) möchte man diese Bezüge nicht mehr erhalten, kann ich dann weitere Bezüge ablehnen bzw quasi kündigen? Reicht dazu ein Schreiben in dem ich einfach erkläre ich möchte kein weiteres Geld auch wenn die Bewilligung noch länger läuft oder gilt das nur Mit Angaben von Gründen? Frage bezieht sich nur auf sozialhilfe nicht auf harz 4
3 Antworten
Leistungen nach dem SGB - Xll sind auch Sozialleistungen wie nach dem SGB - ll vom Jobcenter und darauf kann man mit einem kurzen formlosen Schreiben ohne Begründung freiwillig verzichten !
Dieser freiwillige Verzicht kann dann jeder Zeit für die Zukunft wieder zurück genommen werden,also man kann dann jeder Zeit wieder einen neuen Antrag stellen.
Am besten machst du das ganze am Ende eines Monats,denn dann sollte das Sozialamt noch genug Zeit haben die Leistungen ab dem Folgemonat einzustellen,denn sonst könnte es durch den Antrag zu einer Überzahlung kommen und die würde dann zurück gefordert.
Freiwilliger Verzicht auf Sozialleistungen § 46 SGB - l
Guten morgen, @ Treudoofe Tomate !
Das ist schon korrekt,dass die Zahlungsanweisung um den 20 herum erfolgen,ich meinte damit das es am Ende eines Monats beantragt werden soll,dann bekommt man für den neuen Monat noch mal seine Leistungen und ab dem Folgemonat dann nicht mehr.
Somit haben sie dann mehr als 1 1/2 Monate Zeit,habe mich da evtl.etwas missverständlich ausgedrückt.
Denn so hätten sie nur um die 20 Tage Zeit und du weißt ja selber das sie manchmal nicht die schnellsten sind,dann käme es nämlich ggf. wieder zu einer Rückforderung von zu unrecht bezogenen Leistungen.
Du kannst jederzeit hin und deinen Anspruch als unnötig deklarieren. Eventuell, je nach Bezugszeit, kommt dann aber eine Rechnung und du musst das bereits erhaltene zurückzahlen.
das unnötig bezog sich auf das zukünftige nicht mehr gewollte.
Auch wenn ich das Geld völlig zurecht bezogen hab und nur den weiteren erhalt nicht mehr möchte? Zu sagen der bisherige Anspruch wäre unnötig gewesen ist in diesem Fall ja gelogen.
Klar kannst du jederzeit zum Amt gehen und sagen, Danke es passt ich benötige euch nicht! Aber wundere dich nicht wenn sie fragen und warum?
Z.B. Das Erbe von vor zwei Jahren hättest du gleich melden müssen......
Um genügend Zeit zu haben, die Leistungen ab dem Folgemonat einzustellen, sollte der Verzicht allerdings am Anfang eines Monats im Sozialamt eingehen. Der Zahllauf für den Folgemonat ist nämlich meist schon um den 20. herum.
Guten Morgen, Isomatte.