Kann man als Beamter auch ein eigenes Unternehmen haben?
3 Antworten
Dieser Versagungsgrund für eine Genehmigung einer Nebentätigkeit gilt zusätzlich neben den sonstigen Gründen, wie z. B. die Überlastungsfiktion bei einer Tätigkeit über 8 Stunden pro Woche.
Diese Regelung findet sich auch bei den Länderbeamtengesetzen. Siehe auch meine Antwort unter: Darf man als Beamter ein Unternehmen gründen?Du brauchst auf jeden Fall die Erlaubnis Deines Dienstherren
... oder gibt es inzwischen auch Dienstfrauen ? oder Dienstdiverse ?
Egal. Ohne Zustimmung geht es nicht.
Wer sollte Dich daran hindern nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.
siehe mein Kommentar bei "Gelter", ist dort falsch gelandet...
Der Dienstherr, eine Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit ist zu beantragen und eine solche wird i. d. R. abgelehnt werden, wenn der Bearbeiter die gesetzlichen Grundlagen kennt. Ein Ignorierung der Pflicht zur Antragsstellung auf Genehmigung einer Nebentätigkeit stellt einen erheblichen Dienstpflichtverstoß dar und dürfte ein Disziplinarverfahren mit einer spürbaren Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen.
Naja man ist ja den Staat verpflichtet z.B. man darf nicht Streiken ect. und vllt gehört das auch dazu