Kann man 1&1 wegen Betrug anzeigen?
Guten Tag!
Meine Tante hat seit 7 Jahren einen 1&1 Vertrag der ihr mind. eine 16k Leitung verspricht. Über all die 7 Jahre, und auch beim Kauf, wurden wir nicht darüber informiert dass in unserer Region aber nur 6k möglich sind!
Ich bin erst früher darauf Aufmerksam geworden, als ich bei ihr war und das Internet nicht mal 1mbit/s schaffte. Ich habe dort mehrmals angerufen und sie haben mir nichts gesagt, bis auf den Fakt dass durch Kupferleitungen das halt alles gehemmt wird und dass sie resetten. (Das Internet besserte sich von 0,7 bis auf 3mbit/s)
(Es waren noch Techniker da, und wir haben 1k€ für neue Kabel bezahlt und Modems)
Darüber dass bei uns nur maximal 6k möglich sind wurde ich erst heute informiert, weil ich einen 1&1 angestellten "angemotzt" habe weil wir für "16k" bezahlen und nur 0.7-3k bekommen weil das Problem mit dem Internet wieder neulich aufgetreten ist.
Wir müssten doch MINDESTENS 90% unseres Tarifs bekommen, und über all die Jahre haben wir sie nicht bekommen und uns wurde nichts davon gesagt, und haben immer den vollen Betrag für die 16k Leitung bezahlt, haben sie aber nicht bekommen, und nicht mal annähernd den maximalen Betrag der 6k bekommen.
(Heute habe ich sie nochmal angerufen, habe jetzt nach einem zweifachem resett 5mbit/s)
Eine Sonderrechtskündigung müsste doch auch möglich sein?
(Haben die DSL Doppel-Flat 16 000)
Danke im Voraus,
D.P.
7 Antworten
Machen kann man vielleicht viel, aber ob es den Stress wert ist? Ich würde einfach den Anbieter wechseln. Nicht kündigen, den Neuen machen lassen!
Wir müssten doch MINDESTENS 90% unseres Tarifs bekommen
Steht das irgendwo im Vertrag mit 1&1?
Anzeigen kannst Du natürlich erstmal alles. Ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.
Eine Sonderrechtskündigung müsste doch auch möglich sein?
Ja, wenn Du das mehrfach erfolglos reklamiert hast, kann das möglich sein.
Nein, das sagt aber die Bundesnetzagentur.
Es kommt darauf an, wo die Ursache für die verringerte Leistung liegt. Angenommen, der Fehler liegt im Hausanschluss zum Übergang zu der sogenannten Netzebene 4 (also der Verteilung innerhalb des Hauses), wäre dann eher der Vermieter/Eigentümer des Hauses der Ansprechpartner.
Angenommen, die 16k kommen am Hausübergabepunkt an, kann der Provider nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Betrug: schwer nachweisbar
Was du machen kannst ist eine zivilrechtliche Klage, da für Leistungen gezahlt wurde, die nicht erbracht wurden.
Bei nicht erbrachter Leistung, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
https://www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php
Bei dem anderen Problem kann dir vielleicht ein Anwalt helfen.