Kann ich zum Kauf gezwungen werden?
Ich habe auf Facebook eine Dame gefunden, die mir ein IPhone angeboten hat. Ich hatte ihr gesagt dass ich das Handy nehme aber es mit meinem Papa vorher noch anschauen möchte, da er es bezahlt (ich bin schon 18 aber mein Papa hätte bezahlt). Nun haben wir ein besseres Angebot gefunden und ich habe ihr gesagt dass ich das Handy doch nicht möchte. Sie meinte nur dass ich das Handy theoretisch nehmen müsste, da ich einen Kaufvertrag mit ihr abgeschlossen hätte. Sie hat nicht mehr gesagt ob ich es jetzt nehmen muss oder nicht, aber kann ich von ihr zum Kauf gezwungen werden, weil ich damals zugesagt hatte?
4 Antworten
Du hast tatsächlich einen Kaufvertrag geschlossen, aber unter Vorbehalt. Der lautet, Dein Vater will sich das Hände vor der Durchführung des Kaufs noch ansehen.
Wäre er mit Dir hingefahren und hätte sich das Handy angesehen und dann entschieden, nein, das nehmen wir nicht, weil es z.B. Kratzer aufweist, hätte der Vorbehalt gegriffen. So aber nicht.
Es kommt darauf an, dass die Verkäuferin dem Rücktritt jetzt zustimmt, oder warte ab, ob sie sich nochmals meldet.
Bei Privatverkauf hat man kein Rücktrittsrecht, anderst als bei gewerblichen Anbieter, und rechtlich handelt es sich um einem Rücktritt (Grund ist egal). Du kannst nur mit der Verkäuferin eine einvernehmliche Einigung versuchen. Aber schlussendlich hat du ja den Kaufvertrag verbindlich abgeschlossen.
Nein, es ist kein verbindlicher Kauf entstanden.
Du bist im Recht.
Nein, genauso falsch. sie hat FIX (!) zugesagt . Der Vater sollte es anschaun weil er überweisen sollte nicht weil er Einverständnis oder sonst was dazu geben sollte.
Ihre Aussage war "Ich nehme es" und nicht "Ich nehme es wenn mein Vater es noch abgesegnet hat!)
Nein die rechtliche Lage ist eine andere.
Jede Onlinebestellung kannst du stornieren und bei allen Onlineverkäufen hast du 14 Tage Wiederufsrecht.
Dass du keine Ahnung hast, ist ausreichend bewiesen. Höre jetzt mit deinen Beiträgen auf. ...und richtiges Deutsch kannst Du auch nicht. "Widerrufsrecht".
Ich habe Ahnung, ich leite meinen eigenen Onlineshop.
ähm, es war ein PRIVATKAUF ....
wo gibt es da ein Rückkaufrecht?
richtig, gar nicht ....
ich hoffe, du leitetst deinen Onlienshop besser als deine Antworten hier sind ....
lt. Fragestellung wurde das Handy NICHT gewerblich angeboten ....
somit KEIN Rückgaberecht ....
solltest du als angeblicher Onlineshopbetreiber aber wissen .....
Ich bin der Meinung das ist das gibt und bei mir ist das auch so.
dummerweise sagt aber das Gesetz etwas anderes .......
und DU hast keinen Privatverkauf sondern einen gewerblichen Online-Shop ......
als (angeblicher) Shop-Betreiber sollte dir der Unterschied bekannt sein ....
Wir haben wohl unterschiedliche Meinungen zu der Rechtslage.
Gut, dass Du das erkannt hast.
Als Ergänzung, Deine Meinung ist falsch.
wurzlsepp668 hat sich große Mühe gegeben, Dir die Lage klar zu machen, ich hatte dazu keine Lust mehr.
stimmt ...
mit dem Unterschied, dass meine Meinung zur Rechtslage richtig ist ........
Ach eine Zusage dass sie etwas kauft ist für dich kein Vertrag? interessant.
Noch ist es nicht vebindlich.
Da kein Geld geflossen ist.
Beispiel: Du kaufst einen Artikel aus einen Onlineshop und kannst ihn danach immer noch stornieren.
Nein, die Aussage ist vollkommen falsch. Ein Kaufvertrag ist nicht erst verbindlich wenn das Geld geflossen ist. Ein Kaufvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Und das reicht mit einer Zusage
"dass ich das Handy nehme"
Und sie war damit einverstanden und somit ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Du bist zum Kauf und zur Zahlung verpflichtet!!!
Theoretisch kann sie dich sogar dann wegen Vertragsbruch und auf Zahlung des Betrags verklagen ^^
Das stimmt leider nicht.
Huaweiprofi hat Recht, die Zusage war mit Vorbehalt "mein Vater und ich müssen es uns vorher anschauen" Von daher war der Kaufvertrag von vornherein schwebend unwirksam.