Kann ich wohngeld beantragen (schülerin,16 jahre)
Hallo an alle. ich bin 16 Jahre alt, werde in einem Monat 17 und werde nun in der nächsten Zeit ausziehen. Ich bin schülerin eines Berufskolleges und werde dort noch vorrausichtlich bis 2012 zur Schule gehen. Wenn ich ausziehe bekomme ich zwar unterstützung von meinen eltern u.a. das kindergeld. für bafög bin ich nicht geeignet, weil ich nur ein berufsgrundschuljahr mache am berufskolleg und keinen fachspezifischen abschluss. es gibt ja allerdings noch das wohngeld. ich habe scon versucht heraus zu finden ob ich berechtigt bin dieses wohngeld zu beziehen. die texte sind sehr kompliziert, weil das meist gesetzt texte sind. ich wollte mal fragen ob sich da jemand mit auskennt und mir da weiterhelfen könnte? ein paar daten zusammengefasst: -16 jahre (in einem monat 17) -schülerin berufskollge berufsgrundschuljahr -werde endweder in eine 2 zimmerwohnung mit einer freundin ziehen, oder alleine in eine einzimmerwohnung -lebe nicht auf die kosten des amts, also ich bekomme kein geld welches eventuell das wohngeld schon beeinhaltet -habe einen job, welchen ich nur wochenends ausübe. dort verdiehen ich knapp 200 euro im monat
danke jetzt schon einmal, ich bin dankbar für jede antwort!
5 Antworten
- ich will auch gar nicht (aber davon gehe ich sowieso nciht aus) das mir meine ganze miete bezahlt wird oder so, aber ich würde halt gerne wissen ob cih einen mietzuschuss o.Ä, bekommen können würde. damit ich halt über die runden komme, wahrscheinlich würde es auch so funktionieren, aber das würde dann glaube ich teilweise schon knapp werden...
Was für sinnlose und unfundierte Antworten auf eine Frage, die allerdings auch nicht gerade seriös ist, wenn ich mir die Anmerkungen hinsichtlich des Einkommens so anschaue...
Wie auch immer. ein Anspruch auf Wohngeld dürfte mangels ausreichendem Einkommen nicht bestehen. Im übrigen spielt hier die Unterhaltspflicht der Eltern eine entscheidende Rolle.
Hinweise hier auf ALG II und BAB machen keinerlei Sinn, sind der Beweis von Unkenntnis bei dem konkreten Anliegen und haben nichts mit der eigentlichen Frage zu tun. Was aber auch für die angeblichen "privaten Gründe" gilt - solche Argumentation ohne jegliche Begründung berechtigen nicht dazu, unter diesen Umständen Leistungen zu beziehen.
Wohngeld bekommen Leute, die ein eigenes Haus bzw eine eigene Wohnung (egal ob zu Miete oder als Eigentum) haben, und nicht selbst die Kosten für die Unterkunft bezahlen können. Hiervon sind ausgeschlossen: Auszubildende, Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe, Studenten und Wehr- und Zivildienstleistende.
Beim Wohngeld wird aber vorausgesetzt, dass man den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Bei knapp 200 Euro monatlich (und 184 Euro Kindergeld) sehe ich dies aber nciht, dass du den Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. Da wärst du, wenn du unbedingt ausziehen willst/musst Hartz IV beantragen. Das ist aber in sofern schwierig, weil man nciht zwingend von zu Hause ausziehen kann, da deine Eltern für dich sorgen müssen. Wie stellst du dir das vor, von dem bisschen Geld zu leben und davon eine Wohnung zu nehmen (Wohngeld als Mietzuschuss alleine reicht so gut wie nie die kompletten Mietkosten abzudecken). Beraten kannst du dich zwar bei der Wohngeldstelle, aber ich denke mal, dass du kein Wohngeld bekommen würdest weil dein Einkommen viel zu niedrig ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: ich selbst würde versuchen Hartz IV zu beantragen, vorausgesetzt das Jobcenter wird einem Auszug aus dem Eltenhaus zustimmen, oder du bleibst zu Hause bei deinen Eltern.
Ok beraten sallen solltest du dich dann schon... die privaten Gründe verstehe ich, genauso, dass du kein Hartz IV beantragen willst (will ich auch nicht). DSrücke dir die Daumen, dass es dennnoch klappt.
Wenn Du in einem anderen Ort, als Deinem eigentlichen, eine Ausbildung machst bzw. eine Schule besuchst, hast Du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierzu müssen Deine Eltern ihr Einkommen darlegen. Kindergeld müssen sie Dir nicht zahlen, da es ihnen weiterhin zusteht. Aber sie können mit Dir eine Vereinbarung zum Barunterhalt treffen und so das Kindergeld an Dich auszahlen (lassen). Im BAB ist meist schon ein Wohn-Zuschuss enthalten (der BAB-Antrag wird über das Arbeitsamt /Berufsförderung versendet). Sollte kein Zuschuss für Wohnung vorhanden sein, dann ist Anspruch auf Wohngeld möglich bei der zuständigen Wohngeldstelle, wo Du dann wohnst. Falls Schüler-Bafög nicht sogar auch möglich wäre. Ob geeignet oder nicht, entscheidet nicht der Abschluss, sondern die Höhe der Einkünfte der Eltern und dass Du am Ausbildungsort wohnst.
von 200 € kannst du dir keine eigene Wohnung leisten
also geh richtig arbeiten oder bleib bei deinen Eltern.
Wohngeld? also auf unsere Kosten leben wollen..........................armes Deutschland
@ osmojo: Da hab ich wohl was nicht richtig verstanden in Deiner Antwort... Um arbeiten zu können, und zwar richtig, bedarf es schon einer fundierten Ausbildung. Und wenns erstmal ein Kolleg ist, dann wird man weitersehen. Also wären Deiner Meinung nach alle die, die in Kita, Schule, Ausbildung u. Studium stecken, um sich ihre Zukunft aufzubauen, Schmarotzer? Was heißt hier armes Deutschland??? Die Gesetze geben es her, dass man staatliche Unterstützung bekommt, und diese einem zusteht (nach Prüfung versteht sich). Menschen, die auf Kosten anderer leben, sind ganz anders - diese würden sich nämlich nicht um eine Ausbildung etc. kümmern!!!
danke simplex5!! und hör mal zu osmojo, ich bin schülerin gehe 5 tage die woche zur schule und arbeite am wochenende, damit ich über die runden komme. dreist mir vorzuwerfen dass ich hier irgendwen "abzocken" will. ich bin in meiner ausbildung, also kann ich wohl schlecht noch einen ganztags job annehmen. ich habe einfach eine frage gestellt und wollte dass sie mir irgendwer beantwortet. deine antwort kannst du dir aber sonst wo hin stecken, weil die bringt mich 0,0000 weiter. hättest du dir auch sparen können. ich brauche dazu keinen meinungen, sondern nur eine antwort auf die oben getsellte frage.
dann bleib bei deinen Eltern wohnen. Geld vom Staat für eine eigene Wohnung haben zu wollen ist Abzocke
es geht hier um Wohngeld und um nichts anderes. Wenn du das nicht als Abzocke siehst dann ist das i.o. Ich habe eben eine andere Meinung
ja dann hast du eine ander meinung, aber wie gesagt, deine meinung will hier niemand hören und um deine meinung habe ich auch in keiner weise gebeten, also ist gut jetzt, lass es einfach sein. albern sich hier über sowas zu streiten, dafür ist das hier nicht gedacht!
es ist hier auch nicht gedacht Menschen Tipps zur Abzocke zu geben
Sorry, aber das ist keine Abzocke. Das sind Gelder, die der Staat freiwillig dem Brüger zur Verfügung stellt. Ich werd auch immer versuchen, dass ich so viel bekomme wie möglich, schließlich ist das meiste Geld geschenkt (also ohne Gegenleistung). Ich seh keine Veranlassung, dass man auf geschenktes Geld nicht nehmen sollte (wenn dir deine Eltern Geld schenken, nimmst es ja auch an).
ja das ist mir schon klar, das ich mir von 200 euro keine wohnung leisten kann. du kennst doch auch nicht die umstände weshalb ich ausziehen muss, oder? solche antworten bringen mich nichtt weiter, da kannst dus auch bleiben lassen sowas zu schreiben.
Kein Geld keine Wohnung,je früher du das begreifst desto besser für unsere Gellschaft.
wir leben in einer Leistungsgesellschaft also leiste erstmal was bevor du den Staat abzocken willst
@ osmojo: Na dann hast Du ja als Baby schon bei mir schmarotzt, oder was meinst Du, wer das Erziehungsgeld für Deine Mom erarbeitet hat???
Pech gehabt. Meine Mutter hat kein Erziehungsgeld erhalten. In Deutschland gab es auch mal Zeiten in denen die Menschen nicht auf Kosten der Allgemeinheit gelebt haben
Doch, schon immer, nannte sich nur anders
sorry, doppel gepostet....
Doch, schon immer, nannte sich nur anders
okay, danke für die antwort, aber hartzV zu beantragen, kommt für mich wirklich nicht in frage. das hat private gründe weshalb ich ausziehen muss.. ich habe auch noch mehr geld zur verfügung als das kindergeld und das geld was ich verdiehen, ich würde daher teoretisch schon irgendwie drüber kommen. aber allgemein wollte ich mcih einfach mal informieren ob und was ich für rechte habe. weißt du wie ich das meine? aber trotzdem danke für die antwort