Wirtschaftsgymnasium recht auf Bafög?
Guten Tag. Ich besuche zurzeit die 10.Klasse einer Realschule und würd gern danach aufs Wirtschaftsgymnasium gehen, da ich Bankkaufmann werden will. Zur nächsten BBS sind es aber 16km (32km hin und zurück) und meine Mum ist nicht mehr arbeitsfähig, deshalb Leben wir momentan von Harz4. Naja, und so eine jahres Busfahrkarte kostet ja nicht grad wenig, und als meine Schwester aufs Gym gegangen ist, musste sie schon 100€ für einen Taschenrechner ausgeben. Hiermit die Frage: Kann ich Bafög beantragen ?"
5 Antworten
So lange Du bei Deinen Eltern - oder einem Elternteil - wohnst, ist BAföG definitiv nicht drin.
Womöglich aber auch dann nicht, wenn Du ausziehen solltest. In der Regel ist BAföG dann grundsätzlich nur möglich, wenn die konkret besuchte oder eine vergleichbare Schule, die Dich auch aufgenommen hätte, nicht in zumutbarer Zeit von den Wohnungen Deiner Eltern aus erreichbar ist (bei tgl. insgesamt mehr als 2h hin und zurück mit dem ÖPNV, bei regelmäßigen Verkehrsverhältnissen); die konkrete Entfernung in Kilometern ist irrelevant. In aller Regel kommt es also auf ausbildungsbedingte Gründe für den Auszug an. Ein Gymnasium in einer anderen beruflichen Richtung dürfte nicht als vergleichbar gelten. Familiäre oder persönliche Gründe spielen in der Regel keine Rolle.
Zu den Voraussetzungen, die in den Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 1a BAföG stehen, kannst Du Dich hier einlesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph2.html . Wenn Du dazu dann Fragen hast, gerne.
Da die Regelung des § 2 Abs. 1a BAföG nicht ohne ist, empfiehlt sich ohnehin ein Beratungsgespräch beim zuständigen BAföG-Amt.
Wenn dadurch kein BAföG-Anspruch, gilt der Generalausschluss von HartzIV oder Wohngeld nicht. Mangels Ahnung kann ich Dir zu diesen Leistungen nichts weiter sagen; bin ich aber skeptisch
Falls doch BAföG: Die Bedarfssätze stehen im § 12 BAföG (theoretisch auch in den §§ 13a und 14b).
Vom BAföG-Amt werden allerdings definitiv keine einmaligen Hilfen für Kaution, Umzug, Einrichtung o.ä. geleistet.
Das Einkommen Deiner Eltern ist natürlich grundsätzlich anzurechnen. Das KG wäre nicht anzurechnen, hättest Du wahrscheinlich also zusätzlich.
Ein 400 € Job wäre komplett anrechnungsfrei.
...wundere mich immer wieder: was ist das für ein Taschenrechner, der 100 EURO kostet?Außerdem kannst Du Bafög beantragen-würde ich unverzüglich tun. Die Leute kennen sich auch gut aus und werden Dich schon aufklären. Falls ein ablehnender Bescheid kommt-kannst Du ja Widerspruch einlegen.Außerdem gibt es ja eine Broschüre beim Bafögamt-da steht eigentlich alles genau drin....
Nein steht dir nicht zu Bafög gibts bei Schulen nur bei Abendschulen oder wenn der Weg zu weit ist dazu zählst du ja noch nicht. Aber vielleicht gibt es vom Amt andere Unterstützungen oder du müsstest halt einen Nebenjob machen
Schüler-BAföG bekommst du nur, wenn du auf einer privaten Schule gehst, das kann man dann beantragen. Bei einer schulischen Ausbildung bekommt man es ebenso, ansonsten noch als Student.
Also nein. Du würdest kein Bafög bekommen.
Wieso denn ? Schule ist kostenlos!
Die notwendigen Kosten sollten auch bei dem Jobcenter beantragt werden.
Wenn du ein teueres ticket brauchst, solltest du das im Jobcenter als Mehrbedarf melden. Du bist auf keinen Fall auf Realschule beschränkt, aber musst entsprechende Förderungen auch beaantragen.
Also muss ich mich mit einem Realschulabschluss zufrieden geben ?