Kann ich wegen "Kindesentführung" angezeigt werden?

6 Antworten

Eine Anzeige wegen Kindesentzug liegt sehr wohl im Bereich des Möglichen.

Das ist keine gute Idee.

Wer sich Freund nennt bringt Freunde nicht in Schwierigkeiten!

Da du älter und volljährig bist und erst noch einen Hintergrund mitbringst der nicht vertrauenswürdig ist, solltest du allmählich begreifen, dass das was du vor hast bei Minderjährigen grossen Schaden anrichtet.

Du solltest der Jüngeren helfen zu Hause keinen Ärger zu bekommen.

Den Schaden den du anrichtest, musst du nicht ausbaden. Also lass das bitte!

zDeInTaddy 
Beitragsersteller
 05.10.2021, 21:59

Danke für deine Antwort, doch ich muss dich leider korrigieren... Ich müsste dies sehr wohl ausbaden doch ich gebe dir recht, eine gute Idee ist dies nicht. Wir haben uns unterhalten und kamen zum Entschluss einfach das 1 Jahr zu warten und anschließend unser Ding zu machen.

LG dennoch.

Je näher in D der 18. Geburtstag rückt desto mehr rückt das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Erziehungsberechtigten nach 1626 BGB in den Hintergrund.

Lässt sich eine Gefährdung für das Mädel begründen, z.B. wenn Du als Junkie bekannt bist, ist das evtl. etwas anderes.

Wenn zwischen dir und deiner Freundin nicht mehr als 3 Jahre Unterschied liegen (3.1 Jahre sind zu viel) ist dies vollkommen legal, solange sie damit auch einverstanden ist.

Goodnight  05.10.2021, 10:43

mit dem Schutzalter hat das gar nichts zu tun, das Mädchen ist über 16. Entziehung Minderjähriger ist das Thema.

IanGaepit  02.10.2021, 16:15

Ehrliche Frage. Ist in der Schweiz nicht 16 das Schutzalter? Das Mädel ist ja bereits 17. Oder gibt es da eine extra Regelung die es verbietet das man u18 auswärts nächtigt?

Lezurex  02.10.2021, 16:19
@IanGaepit

Stimmt, danke für den Hinweis. Habe mich da wohl ein wenig vertan. Also wäre es auch über 3 Jahre legal.

zDeInTaddy 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:12

Bin geboren 06.01.01 Sie 23.09.04 des zulang gell?

Entführung setzt Gewalt, List oder Heimtücke voraus. Die freie Willensentscheidung einer 17-jährigen ist keine Entführung von deiner Seite.

Das sieht das schweizerische Recht mit Sicherheit genauso wie das deutsche.

"Als Sie ohne Erlaubnis nach Deutschland fuhr, wurde Sie 2h später via Kripo von mir "entfernt"

Aber da wurde gegen sie gehandelt. Oder wurdest du inhaftiert und ein Strafverfahren gegen dich eröffnet.

zDeInTaddy 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:24

Die Frage stellt sich aber dennoch ob gegen Sie dann gehandelt wird, zb wird Sie mitgenommen gegen "Ihren" Willen oder?

DocPsychopath  02.10.2021, 16:26
@zDeInTaddy

Das kann durchaus sein. Aufgabe der Polizei ist nicht nur die Strafverfolgung. Sondern auch ordnungsrechtliche Massnahmen, hier zur Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern.

Allerdings ist die Handlungsbereitschaft begrenzt.

zDeInTaddy 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:27
@DocPsychopath

Okay.. dann die Frage, wenn Sie sich weigert den Anweisungen der Polizei folge zu leisten, darf die Polizei dennoch die Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrecht ausführen, oder wie wird dies geregelt? Hatte (zum glück) nie Probleme damit..

DocPsychopath  02.10.2021, 16:29
@zDeInTaddy

Das weiss ich nicht, weil es bei dir ja um die Schweiz geht. Und den jeweiligen Kanton.

Natürlich dürfte die Polizei das in D-land ggf, zwangsweise durchsetzen. Ob sie das täte, ist eine andere Frage.

Du leistest jedoch auf jeden Fall besser keinen Widerstand. Sonst kommst du daduch erst in die Schwierigkeiten ("Widerstand gegen Vollzugsbeamte" ist auch eine Straftat). Wenn sie kommen, mach die Tür auf, setz dich ins Wohnzimmer und überlass den Gang der Dinge deiner Freundin und der Polizei.

zDeInTaddy 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:22

Gegen mich wurde weder ein Strafverfahren eröffnet, geschweige denn wurde ich inhaftiert.

DocPsychopath  02.10.2021, 16:24
@zDeInTaddy

Siehst du. Hast du schon mal von Entführungen gehört, wo nur die Entführten mitgenommen wurden, aber die Entführer ungeschoren blieben?

zDeInTaddy 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 16:25
@DocPsychopath

Ähm joar.. ich sollte meine Fragen vlt nochmal "überdenken" bevor ich Dinge frage..

Nein, keine Straftat.