Kann ich trotz meine vollzeitjob auch noch hauptgewerbe haben?

5 Antworten

Was sagt Dein Arbeitsvertrag zu einem solchen "Nebenjob"?

Dein Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, dass Du Deinen Arbeitsvertrag in vollem Umfang erfüllst. Eventuell bist Du sogar verpflichtet Nebentätigkeit zu melden oder sogar genehmigen zu lassen.

Jeder Arbeitgeber müsste bei so einer Konstellation davon ausgehen, dass Du nicht mehr in der Lage sein wirst, Deinen bisherigen Aufgaben  weiterhin gerecht zu werden. Du kannst Dir ausmalen, dass sso etwas zwangsläufig irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Wenn du den Autohandel als Hauptgwerbe betreiben willst, so kannst du dann nur noch im Nebenjob arbeiten. Beides im Hauptjob geht nicht, da wird schon dein Arbeitsvertrag dagegen sprechen.

Und sämtliche Einkünfte sind zu versteuern, du hast KV, PV und Rentenbeiträge zu bezahlen.

Und einiges mehr zu beachten.

Na, dann viel Spaß

1. Ist Dein Arbeitgeber informiert?

2. Natürlich kannst Du, wenn der Arbeitgeber ncihts dagegen vorbringen kann einen Gewerbebetrieb führen.

3. Der zusätzliche Gewinn unterliegt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, wenn DU mehr als 405,- Euro monatlichen Gewinn machst.

4. DEr Gewinn wird bei der Einkommensteuer DEinem anderen Einkommen zugeschlagen und es ist Einkommensteuer zu entrichten.

Was soll denn da teuer werden? Wenn dein Nebenerwerb läuft steigerst du damit dein Einkommen.

Die Frage ist nur wie du das zeitlich auf die Kette bekommst. Unternehmertum hat eigentlich den Sinn Geld zu verdienen ohne dabei physisch anwesend sein zu müssen, durch die Arbeitskraft anderer Leute (Angestellte).

Da wo Du mehr verdienst, ist Dein Hauptjob. Verdienst Du mehr mit dem Gewerbe, so musst Du Dich privat versichern (ab 50.000), Rentenversicherung und alles selbst bezahlen. Am besten bleibt es ein "Nebengewerbe" für den Anfang.

RAWshooter  02.09.2015, 16:03

Blubb oO - intellektuell? Naja, ich gehe darauf nicht mehr ein... Man kann sich auf alle Fälle anders äußern wenn man schon so toll gebildet ist wie Du königliche Hoheit.

RAWshooter  01.09.2015, 11:43

Du hast ja den vollen Durchblick. Hast Du überhaupt ein Gewerbe? Schon mal was von Kleinunternehmer gehört und Umsatzgrenzen? Und ab wann eine Steuer-Ident-Nr. benötigt wird? Schwachsinn... Sieht man schon an den Umgangsformen wie kompetent Du bist.

kevin1905  01.09.2015, 22:27
@RAWshooter

Hast Du überhaupt ein Gewerbe?

Seit 2004 bin ich ständig hauptberuflich gewerblich tätig. Im Internethandel (nebenbei) und hauptberuflich als Versicherungs- und Immobilienmakler (seit 2009, davor als Versicherungsvermittler in der Ausschließlichkeit).

Daher meine Berührungspunkte mit den Thematiken aus Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Schon mal was von Kleinunternehmer gehört und Umsatzgrenzen?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) ist ein Begriff aus dem UStG und ist auch nur für die Thematik der Umsatzsteuer relevant. Nicht für die Einkommensteuer, nicht für die Krankenkasse, nicht für die Gewerbesteuer oder sonst irgendwas, nur für die Umsatzsteuer!

Und ab wann eine Steuer-Ident-Nr. benötigt wird?

Eine Steuer-ID hat jeder Mensch in Deutschland. Das Bundeszentralamt für Steuern hat 2008 angefangen diese zu vergeben. Jeder Säugling bekommt binnen 1 Woche nach Geburt eine zugeteilt.

Oder meinst du die Umsatzsteuer-ID? Das ist ebenfalls wieder eine Thematik aus dem UStG und hat wiederrum mit der Krankenversicherung nichts zu tun!

Sieht man schon an den Umgangsformen wie kompetent Du bist.

Sorry, aber ich bin allergisch gegen geistigen Dünnpfiff. Fühle dich bitte nich persönlich angegriffen wenn ich deinen Beitrag für sachliche Fehler kritisiere.

kevin1905  01.09.2015, 11:00

Verdienst Du mehr mit dem Gewerbe, so musst Du Dich privat versichern (ab 50.000)

Wo kommt dieser Schwachsinn eigentlich her? Niemand in Deutschland, der bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied oder familienversichert war, MUSS sich privat versichern.

Kontrahierungszwang besteht in der PKV nur für Beamte. Für alle anderen Berufsgruppen besteht Vertragsfreiheit. Ist er zu krank, zu alt oder zu arm, wird ihn keine PKV im Bestand haben wollen.

Ferner gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (54.900,- €) nur für Angestellte, nicht für Selbständige und Beamte oder sonstige nicht versicherungspflichtige Personen.

suleyman241 
Beitragsersteller
 01.09.2015, 09:05

Geht's genauer wie z.b nebengewerbe darfst nur soviel arbeiten verdienen oder sonst was